Katastrophenbeihilfe

Hochwasser Juni 2024: Katastrophenbeihilfe und Schadensdokumentation

Das Land Burgenland sichert nach den schweren Unwettern und Überflutungen rasche Unterstützung zu. Eine neue Sonderrichtlinie zur Behebung von Katastrophenschäden wird erarbeitet, Mitarbeiter des Landes und der Bezirkshauptmannschaften werden die Gemeinden bei der Schadensdokumentation unterstützen. Die Koordination erfolgt dabei über die Gemeinden, die Geschädigten müssen sich nicht von sich aus beim Land melden. 

Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:

  • Wohnsitzgemeinde 
  • Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 4 – Agrarwesen und Natur- und Klimaschutz
    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
    057-600/2076

Antragsformular       Berechungstabelle

Sonderrichtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden nach Hochwasser

Hier finden Sie aktuelle Informationen über das Vorgehen bei der Schadensdokumentation.
 

Melden Sie Ihren Schadensfall bei der Gemeinde – Sie brauchen sich NICHT beim Land Burgenland direkt zu melden. Die Gemeinde und das jeweilige Team des Landes Burgenland kommen bezüglich eines Termins zur Schadensdokumentation auf Sie zu.

Die Katastrophenbeihilfe ist eine Beihilfe zur Behebung von Hochwasserschäden und betrifft hauptsächlich Bau- und ggf. Inventarschäden. Schäden an Luxusgütern wie z.B. beschädigten Pools oder auch Fahrzeugen werden von der Katastrophenbeihilfe nicht abgegolten und daher auch nicht begutachtet.

ACHTUNG: Massive bauliche Schäden, wie z.B. Mauerrisse oder Bauschäden durch Absenkung, Abschwemmung usw., müssen gesondert von einem Bausachverständigen begutachtet werden.

Ausschlaggebend für die Berechnung der Katastrophenbeihilfe sind die Größe des gefluteten Raumes und der Wasserstand. Die durch das Wasser verursachten Schäden sind von den Dokumentationsteams des Landes zu begutachten und zu dokumentieren. Wenn es um hochwertiges Inventar geht, ist es leichter für die Schadensermittlung, wenn dieses bis zur Begutachtung der Landesteams vor Ort verbleibt. 

Sollte Inventar bereits entsorgt worden sein, können Fotos, die vor der Entsorgung gemacht wurden, dem Landesteam zur Verfügung gestellt werden. 

Im Sinne einer seriösen und transparenten Abarbeitung sind die Schäden von den Dokumentationsteams des Landes persönlich zu begutachten und zu dokumentieren. 

Allerdings können auch selbst gemachte Fotos zur Ermittlung hilfreich sein. Halten Sie diese Fotos für die Dokumentationsteams des Landes bereit. 

Die Teams des Landes Burgenland haben am Mittwoch, dem 12. Juni 2024, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden mit der schrittweisen Dokumentation der Privatschäden begonnen. Die Gemeinden werden Schritt für Schritt abgearbeitet, daher kann es einige Tage dauern, bis die Teams in Ihrer Gemeinde tätig werden. Oberste Priorität haben dabei jene Gebiete, die von Unwettern und Überflutungen besonders betroffen sind.

Bitte haben Sie etwas Geduld! Sie werden von Ihrer Gemeinde informiert, wann das Team des Landes gemeinsam mit einer die Gemeinde vertretenden Person zur Begutachtung Ihres privaten Unwetterschadens kommt.

Bei der Katastrophenbeihilfe handelt es sich um einen Pauschalbetrag. Die Beihilfenhöhe berechnet sich aus der Flächengröße des gefluteten Raumes und der Höhe des Wasserstandes. Dabei wird zwischen Kellerräumen/Nebengebäuden und Wohnräumen unterschieden.

In der Berechnung berücksichtigt wird aber auch das Inventar. 

Schäden an besonderen Haustechnikanlagen (Heizungsanlagen, Solarspeicher, Aufzüge etc.) werden gesondert berücksichtigt. Hingewiesen wird, dass jeweils der Zeitwert herangezogen wird.

Ab Mittwoch, den 12. Juni 2024, beginnen die Teams des Landes Burgenland in Zusammenarbeit mit den Gemeinden mit der Schadensdokumentation. 

Innerhalb von 6 Wochen nach dem Schadensereignis muss jedenfalls das vom Geschädigten unterschriebene Antragsformular beim Land einlangen. Sonstige Unterlagen können gegebenenfalls auch nachgereicht werden.

Je schneller das Formular, alle weiteren erforderlichen Unterlagen sowie Unterlagen über die ausbezahlte Versicherungssumme an das Land Burgenland übermittelt werden, desto schneller kann mit der Berechnung der Katastrophenbeihilfe begonnen werden und in weiterer Folge die Auszahlung erfolgen.

Sie müssen Ihrer Gemeinde bzw. den Teams des Landes etwaige Versicherungen melden, da Versicherungssummen bei der Berechnung der Katastrophenbeihilfe mitberücksichtigt werden. Die Bestätigung über die ausbezahlte Versicherungsleistung ist dem Land zu übermitteln.

In den kommenden Wochen werden jene Unwetterschäden, die an die Gemeinde gemeldet werden, von speziellen Teams des Landes Burgenland, die in den Gemeinden unterwegs sind, dokumentiert.

ACHTUNG: Massive bauliche Schäden, wie z.B. Mauerrisse oder Bauschäden durch Absenkung, Abschwemmung usw., müssen gesondert von einem Bausachverständigen begutachtet werden.

Bei der Begutachtung des Schadens bzw. bei der Antragstellung sind etwaige Versicherungen und die Versicherungshöhe anzugeben. Die Versicherungsleistung wird dann von der errechneten Schadenshöhe abgezogen.

Von der festgestellten Schadenshöhe wird jedenfalls ein Betrag von 10.000 Euro in Abzug gebracht, sodass Schäden unter 10.000 Euro von der Katastrophenbeihilfe nicht abgedeckt werden.

Die Katastrophenbeihilfe des Landes Burgenland können natürliche Personen, aber auch von juristische Personen (z.B. Firmen, Vereine) beantragen. 

 

 

 

 

 

Hinweis: Bei Hochwasserschäden im Gemeindevermögen (Straßen, Brücken) ist seitens der Gemeinden das bisherige Formular für die Beantragung einer Beihilfe bei Katastrophenschäden im Gemeindevermögen (siehe unten) zu verwenden.

 

     

    Katastrophenbeihilfe allgemein - ACHTUNG: Gilt nicht für Hochwasser Juni 2024

    Das Land Burgenland fördert die Behebung von Katastrophenschäden, das sind Sachschäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel verursacht wurden.
    Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.
    Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind.

    Information für Geschädigte

    Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:

    • Wohnsitzgemeinde 
    • Amt der Burgenländischen Landesregierung
      Abteilung 4 – Agrarwesen und Natur- und Klimaschutz
      Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
      057-600/2076

    Details und Richtlinien

    Nähere Details wurden im Katastrophenfondsgesetz des Bundes und in den Allgemeinen Richtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden festgelegt.
    Fehlende Unterlagen können auch nach der Antragsstellung nachgereicht werden.

    Formulare