Naturschutz als Schlüssel für einen erfolgreichen Schutz von Mensch, Tier und Artenvielfalt
Naturschutz ist ein wesentlicher Teil des Umweltschutzes, und insofern ein Schutzbereich, verantwortlich nicht nur für den Schutz von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Ziel des Naturschutzes und des Naturschutzrechtes ist ein ganzheitlicher Schutz, der u.a. auch die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft erfasst.
Eingedenk der Erkenntnis, dass der Mensch durch sein vorwiegend ökonomisches Wirken zur Gefährdung der schützenswerten Bestandteile der Natur beiträgt, wird auch an jeden einzelnen Bürger appelliert, die Natur zu pflegen und zu schützen, einerseits in Anerkennung des Eigenwertes der Natur (also aus einer ökologisch - ethischen Sicht), andererseits in Anerkennung der Natur als seine Lebensgrundlage.
Naturschutz bedarf darüber hinaus zur Erreichung eines höheren Maßes an Schutzwirkung doch auch gesetzlicher Grundlagen. Darüber hinaus hat die Zugehörigkeit zur Europäischen Gemeinschaft die Verpflichtung Österreichs und damit seiner für den Naturschutz zuständigen Bundesländer bewirkt, die auf diesem Gebiet erlassenen Richtlinien der Gemeinschaft in innerösterreichisches Recht umzusetzen. Hier sind insbesondere die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie und die Vogelschutzrichtlinie hervorzuheben, die zusammen das Netzwerk von Natura 2000 schaffen sollen. Schließlich sind auch noch weitere internationale Regelwerke (Konventionen, Abkommen), wie etwa das Washingtoner Artenschutzabkommen oder die Ramsar- Konvention Teil unseres Naturschutzrechtes.
Hier möchten wir der interessierten Bürgerin, dem ratsuchenden Bürger und dem fachlich versierten Publikum einen Überblick über die Tätigkeit im Bereich des Naturschutzes bieten bzw. ihm erste Informationen darüber liefern.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Hauptreferates sehr gerne zur Verfügung!
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Hauptreferat Naturschutz, Landschaftspflege und Agrarwesen