Die Burgenländische Landesregierung

Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, der Landeshauptmann-Stellvertreterin und 3 Landesrät*innen. Die Entscheidungen fallen in wesentlichen Angelegenheiten in 14-täglich stattfindenden Sitzungen durch Beschluss dieses Kollegiums. Im Übrigen entscheidet jedes Mitglied der Landesregierung im Rahmen seiner Zuständigkeit namens des Kollegiums selbstständig.

Die Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder der Landesregierung sind in der Referatseinteilung geregelt. Die Antwort auf Fragen der Entscheidungsform (kollegial oder einzeln) und des Geschehens um und in der Sitzung der Landesregierung findet sich in der Geschäftsordnung der Landesregierung.

Zum Öffnen und Herunterladen der Referatseinteilung der Bgld. Landesregierung (LGBl. Nr. 7/2020) und ergänzender Anlagen klicken Sie auf folgenden Links:

Rechtliches