Die Burgenländische Landesregierung
Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, der Landeshauptmann-Stellvertreterin und 3 Landesrät*innen. Die Entscheidungen fallen in wesentlichen Angelegenheiten in 14-täglich stattfindenden Sitzungen durch Beschluss dieses Kollegiums. Im Übrigen entscheidet jedes Mitglied der Landesregierung im Rahmen seiner Zuständigkeit namens des Kollegiums selbstständig.
Die Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder der Landesregierung sind in der Referatseinteilung geregelt. Die Antwort auf Fragen der Entscheidungsform (kollegial oder einzeln) und des Geschehens um und in der Sitzung der Landesregierung findet sich in der Geschäftsordnung der Landesregierung.
Zum Öffnen und Herunterladen der Referatseinteilung der Bgld. Landesregierung (LGBl. Nr. 7/2020) und ergänzender Anlagen klicken Sie auf folgenden Links:
- Referatseinteilung der Bgld. Landesregierung (LGBl. Nr. 7/2020)
- Verordnung der Bgld. Landesregierung vom 06.02.2024, mit der die Referatseinteilung geändert wird
- Verordnung der Bgld. Landesregierung vom 13.08.2020, mit der die Referatseinteilung geändert wird
- Verordnung der Bgld. Landesregierung vom 03.08.2020, mit der die Referatseinteilung geändert wird
- Anlage 1
- Zukunftsplan Burgenland (Textversion)
Rechtliches
Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk: Antrag auf Normenkontrolle gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 2 B-VG der Burgenländische Landesregierung
- Hier finden Sie den Antrag der Burgenländischen Landesregierung auf Normenkontrolle gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 2 B-VG bezüglich der § 20 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7, § 28 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6, § 29 Abs. 4 und Abs. 6 und § 30 Abs. 1 Z 2 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung BGBl. I Nr. 247/2021 zum Download
- Hier finden Sie die Presseaussendung "Regierungseinfluss, Sideletter, Freundeskreise: Burgenland will mit Verfassungsbeschwerde Unabhängigkeit des ORF sichern" zum Download