Institutionen der EU und ihre Aufgaben
Hier erhalten Sie kurze Beschreibungen der einzelnen Institutionen der Europäischen Union sowie Links zu den Seiten der jeweiligen Stelle.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament wird von den Bürgern direkt gewählt und vertritt 506 Millionen Bürger aus 28 Mitgliedstaaten. Es beteiligt sich an der Ausarbeitung der Rechtsakte der Union und verfügt gemeinsam mit dem Ministerrat über gewisse Rechtsetzungsbefugnisse. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 gehören dem Europäischen Parlament insgesamt 754 Abgeordnete an (auf 5 Jahre gewählt), Österreich stellt 18 Abgeordnete.
Europäische Kommission
Die einflussreichste Institution der Europäischen Union ist zweifelsfrei die Europäische Kommission. Die Kommission ist die Verwaltungsbehörde der EU. Sie erarbeitet die Vorschläge für Verordnungen und Richtlinien und legt sie dem Ministerrat zur Beschlussfassung vor. Neben dieser Funktion obliegt ihr auch die Aufsicht über die Einhaltung der gemeinschaftlichen Bedingungen.
Die Kommission besteht aus 28 Kommissären, wobei jedes Mitgliedsland einen Kommissär stellt. Österreichs Vertreter in der Kommission ist Dr. Johannes Hahn, er ist das zuständige Kommissionsmitglied für Regionalpolitik.
Der Rat der Europäischen Union ist auch als Ministerrat bekannt. Er setzt sich aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedstaaten, zum Beispiel alle Umweltminister bei umweltrelevanten Fragen, zusammen. Diese beschließen alle wesentlichen Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse).
Europäischer Gerichtshof
Europäischer Rechnungshof
Europäische Investitionsbank
Die Europäische Investitionsbank ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union. Sie gewährt langfristige Darlehen für Investitionen, die eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und Integration der Union fördern. Mit einem jährlichen Darlehensvolumen von 20 Milliarden Euro ist sie die größte internationale Finanzierungsinstitution der Welt.
Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union
Ausschuss der Regionen
Europäischer Bürgerbeauftragter
Der Europäische Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament ernannt und untersucht Beschwerden über Missstände bei Organen und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft.