Die überwiegende Zahl der Kulturveranstalter sei auf Fördermittel der öffentlichen Hand angewiesen, zieht Kulturreferent und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil eine Zwischenbilanz zur Kulturförderung: „Die burgenländische Kunst-, Kultur- und Bildungslandschaft ist vielfältig und weitestgehend gemeinnützig organisiert. Die Förderungen des Landes dienen dazu, die Vereine bei ihrer unschätzbaren Arbeit zu unterstützen und den Kulturschaffenden den nötigen Rückhalt zu geben, damit Projekte überhaupt realisiert werden können. Daher unterstützen wir Veranstalter und Kreative finanziell.“ Alleine im ersten Quartal 2024 wurden Förderungen in der Höhe von 1.830.130 Euro beschlossen. 141 Förderanträge wurden dabei von den Fachbeiräten bewertet, 125 davon als förderwürdig klassifiziert. „Dass 89 Prozent der Projekte von den Experten positiv beurteilt wurden, ist einerseits ein Beleg dafür, wie effizient unser Förderwesen arbeitet, andererseits spiegelt das die herausragende organisatorische und künstlerische Qualität der burgenländischen Kunst- und Kulturszene wider“, so der Landeshauptmann über die dynamische Kulturlandschaft im Burgenland.
Die Burgenländische Landesregierung fördert die heimische Kunst- und Kulturszene auf vielfältige Weise. Ein umfassendes Kulturpaket, das von der sozialrechtlichen Absicherung der Kunstschaffenden, genügend Präsentationsmöglichkeiten bis hin zur Entlastung bei der Bewältigung wirtschaftlicher Herausforderungen durch die enormen Teuerungen reicht, wird durch die Förderungen komplettiert, deren Vergabe gemäß dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz auf Vorschlag von sechs spartenbezogenen Fachbeiräten erfolgt. Jeder Fachbeirat setzt sich aus Experten und Expertinnen aus diesen Bereichen zusammen und ist ehrenamtlich tätig.
Förderungen im Detail
Insgesamt haben die Fachbeiräte für die Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Literatur, Musik, Volkskultur und Volksgruppenförderung, Baukultur und Ortsbildpflege sowie Erwachsenenbildung und Wissenschaft im ersten Quartal 2024 über 1,8 Millionen Euro beschlossen. Davon wurden 866.100 Euro und damit 47 Prozent der Mittel für mehrjährige Förderverträge aufgewendet. 16 Kultureinrichtungen haben diese Möglichkeit in Anspruch genommen, um eine bessere Planbarkeit des Veranstaltungsbetriebes zu gewährleisten.
- Der größte Anteil der 1,8 Millionen Euro geht mit 518.800 Euro in den Bereich der Volkskultur. Dazu zählen die alternativen Kulturhäuser des Burgenlandes, die Museen aber auch die Dachverbände im Bereich der Brauchtumspflege im Burgenland und die Förderung von Projekten der autochthonen Volksgruppen des Burgenlandes. 163.000 Euro dieser Fördersumme wurden für Kultur-, Bildungs- und Kunstprojekte der Volksgruppen aufgewendet.
- Der musikalischen Tradition des Burgenlandes entsprechend wurden 495.000 Euro bzw. 27,4 Prozent der Mittel für den Bereich der Musikförderung vergeben. Mit diesen Mitteln werden Musikfestivals, Konzertreihen aber auch Initiativen für junge burgenländische Bands gefördert.
- Mit einem Förderanteil von 25,7 Prozent bzw. mit Förderungen in der Höhe von 463.410 Euro wurden die wissenschaftlichen Einrichtungen und die Erwachsenenbildungsinstitutionen unterstützt.
- Für die 13 Förderanträge im Bereich des Beirates für Literatur und Darstellende Kunst wurden im ersten Quartal 255.800 Euro an Förderungen genehmigt.
- Der Bereich Denkmalpflege und Baukultur wurde mit 43.250 Euro für sechs Projektförderungen unterstützt.
- Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten, die sich für bildende Künstler aus dem Projekt Kulturgutscheine ergeben, wurden im zuständigen Beirat für Bildende Kunst acht Förderanträge für Projektförderungen in einem Fördervolumen von 27.700 Euro genehmigt.
Ergänzend zu den Förderungen über die Fachbeiräte, gab es 31 Fördervergaben im Zusammenhang mit dem Burgenländischen Bibliotheksentwicklungsplan. Für Träger von Bibliotheken – in der Regel sind dies Gemeinden – stehen Förderungen für den Medienankauf, für die infrastrukturelle Ausstattung und für Bibliotheksprojekte zur Verfügung. Im ersten Quartal 2024 wurden 26.150 Euro für burgenländische Bibliotheken aufgewendet.
Förderanträge jederzeit einreichen
Die verbleibenden Einreichfristen für 2024 sind der 1. September und der 1. November. In der letzten Vergabesitzung werden bereits die ersten Projekte für das kommende Kulturjahr 2025 behandelt. Förderanträge können jederzeit bei der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft im Amt der Burgenländischen Landesregierung eingereicht werden, zuständig ist das Hauptreferat Kultur und Wissenschaft (Telefon: 057-600/2358, E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at, Web: https://www.burgenland.at/kultur
Foto zum Download: Kulturförderung
Bildtext Kulturförderung: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Claudia Priber, Abteilungsvorständin der Abteilung 7 - Bildung, Kultur und Wissenschaft
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
Eisenstadt, 11. Mai 2024
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