Das Corona-Unterstützungspaket für burgenländische Betriebe umfasst 30 Mio. Euro – und drei Programme:
- Kleine und mittelgroße Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können durch ein neues Haftungsprogramm unterstützt werden. Diese Maßnahme erfolgt über die finanzierenden Banken an die WiBuG. Haftungen speziell für die Tourismusbetriebe gewährt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT, hotline(at)oeht.at). Das Land beteiligt sich an diesem Programm und übernimmt die anfallende Zinslast für die Betriebe zu Gänze.
- An die kleinen Unternehmen des Landes mit bis zu 50 MitarbeiterInnen werden als Soforthilfe attraktive Kleinstkredite gewährt. Die Abwicklung erfolgt direkt über die WiBuG.
- Aus einem neu eingerichteten „Corona Härtefonds“ werden Ein-Personen- und Kleinstunternehmen mit bis zu neun MitarbeiterInnen Gelder als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Dies gilt bei starker Betroffenheit, wie behördlicher Schließung oder starken Umsatzeinbrüchen. Bei Vorliegen einer existenzbedrohenden Notlage können Miet- und Fixkosten in den Wirtschaftsmonaten März bis Juni bezuschusst werden.
Infopoint für UnternehmerInnen
Diese Maßnahmen richten sich vorweg an jene, welche keine Unterstützung vom Bund erhalten. Bei der WiBuG wurde eine Corona Info Förderhotline eingerichtet. Ab heute informiert die WiBuG unter 059010-2122 über die Angebote. Besonderes Service: Morgen Samstag und übermorgen Sonntag wird die Hotline von 09:00 bis 14:00 Uhr besetzt sein. Alternativ können Anfragen unter corona(at)wirtschaft-burgenland.at deponiert werden. Die Antworten werden binnen weniger Stunden geliefert werden. „Das Team der WiBuG arbeitet unter Hochdruck an einer raschen Abwicklung der Unterstützungspakete,“ bedankt sich Illedits.
Wirtschaft und Arbeitsmarkt im Fluss halten
Gemeinsam mit WiBuG-Geschäftsführer Harald Zagiczek beobachtet Illedits die Situation und Entwicklungen für die burgenländischen UnternehmerInnen und ArbeitnehmerInnen sehr genau, führt darüber hinaus Gespräche mit den Spitzen der burgenländischen Sozialpartnerschaft und den finanzierenden Banken.
„Unsere Hilfsmaßnahmen sollen die Liquidität der Betriebe sichern. Wir müssen das System im Fluss halten, den kleinen Betrieben helfen, damit das große Ganze nicht zum Stillstand kommt,“ sagt Zagiczek. Illedits führt aus: „Die Zahnräder von Wirtschafts- und Arbeitsmarkt greifen ineinander. Wir müssen daher die Unternehmensstrukturen und die Dienstverhältnisse aufrechterhalten. Es ist das Gebot der Stunde Produktivität und Dienstverhältnisse zwar runterzufahren, aber keinesfalls zu beenden“, so Illedits. Es ist daher positiv zu bewerten, dass im Burgenland das neue Kurzzeitarbeitsmodell nachgefragt wird. Wichtig, so Illedits, sei die Übereinkunft zwischen Bund und Sozialpartnern, dass die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Kurzzeitarbeitstag übernommen werden.
Neues Hilfspaket vom Bund auf 38 Milliarden erhöht
Das erste Hilfspaket des Bundes war mit vier Mrd. Euro dotiert und wird nun auf 38 Mrd. Euro erhöht. Diese setzten sich zusammen aus vier Mrd. für Soforthilfe, neun Mrd. für Garantien und Haftungen von Krediten, 15 Mrd. für Notfallhilfe für Branchen die „besonders hart“ getroffen werden sowie zehn Mrd. für Steuerstundungen.
INFOBOX:
Bundesmaßnahmen:
4 Mrd. Soforthilfe durch den Corona-Krisenfonds
9 Mrd. Garantien und Haftungen für Kredite
15 Mrd. Besonders hart getroffene Branchen
10 Mrd. Steuerstundungen
Landesmaßnahmen:
HAFTUNGSPROGRAMM
Für kleine und mittelgroße Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Bis zu 80 Prozent Haftungsübernahmen für Betriebsmittelfinanzierung
Abwicklung über die Bank
ÖHT – Österreichische Hotel- und Tourismusbank:
Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen von Klein- und Mittelunternehmen sowie Ein-Personen-Unternehmen im Tourismusbereich. Das Land Burgenland übernimmt den Zinsendienst der heimischen Tourismusbetriebe.
GEWÄHRUNG von KLEINSKREDITEN
Kredit als Soforthilfe
Für kleine Unternehmen bis maximal 50 MitarbeiterInnen
HÄRTEFONDS für EPUs und Kleinstunternehmen
Geld als Soforthilfe
Für Unternehmen bis maximal 9 MitarbeiterInnen
Unterstützung bei starker Betroffenheit (Beispiel: behördliche Schließung)
Anträge können ab sofort gestellt werden
Infopoint der WiBuG:
Mail: corona(at)wirtschaft-burgenland.at
Telefon: 059010-2122
Detaillierte Infos zu Anträgen und Konditionen finden Sie unter folgendem Link:
https://wirtschaft-burgenland.at/foerderungen/sonderaktionen-corona/
Eisenstadt, 20. März 2020
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