Sonderförderprogramm „Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer 2017“
Das Sonderförderprogramm „Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer 2017“ baut auf das Förderprogramm „Beschäftigungsinitiative 50+“ des AMS auf. Das AMS führt zwar die Initiative weiter, hat aber aufgrund beschränkter budgetärer Mittel mehrere Einschränkungen hinsichtlich Förderhöhe, -dauer und auch der Zielgruppe vorgenommen. Das Ziel ist es, Einschränkungen mit diesem Programm auszugleichen und einer Ungleichbehandlung entgegenzuwirken.
Was wird gefördert?
Die Lohn- und Lohnnebenkosten für weitere 3 Monate in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis mit einer Gemeinde oder einem gemeindenahen Betrieb. Zielgruppe sind männliche Arbeitnehmer über 50.
Warum nur männliche Arbeitnehmer?
Das AMS hat seinen Schwerpunkt heuer bei der Frauenförderung gesetzt, deshalb erhalten männliche Arbeitnehmer im Programm des AMS nun aber nur mehr eine 50 %ige (statt 67,7%) Finanzierung der Lohn- und Lohnnebenkosten und auch nur für 3 Monate (statt 6 Monaten). Das Land fördert somit weitere 3 Monate (damit auch Männer auf 6 Monate kommen) und übernimmt 50% der Lohn- und Lohnnebenkosten.
Was ist Fördervoraussetzung?
Fördervoraussetzungen sind ein Beschäftigungsverhältnis von männlichen Arbeitnehmern mit einer Gemeinde oder einem gemeindenahen Betrieb von mindestens 6 Monaten und eine vom AMS gewährte Förderung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative 50+ für die ersten drei Monate des Beschäftigungsverhältnisses. Förderanträge können noch bis 31. Dezember 2017 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, in der Abteilung 6, Förderwesen eingebracht werden.
Bildtext 1 (v.l.n.r.): Landesrat Mag. Norbert Darabos, Ernst Thonhauser und Bürgermeisterin Dr.in Gabriele Nabinger
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Wiesinger Stefan, 4. Mai 2017
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