Laut der gestern vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassenen „398. Verordnung – Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung-Novelle“ sollen ab Montag verschärfte Regelungen im Zuge von COVID-19 in Kraft treten. Dazu gehört neben einer Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) im Handel, in Dienstleistungsbereiche und in Schulen außerhalb des Klassenverbandes sowie Regelungen für Veranstaltungen auch eine Maskenpflicht bei Behörden. Für eine größtmögliche Sicherheit von MitarbeiterInnen und BürgerInnen sind daher ab Montag, dem 14. September 2020, MitarbeiterInnen und externe BesucherInnen in allen Dienststellen des Amtes der Burgenländischen Landesregierung sowie in allen Bezirksverwaltungsbehörden dazu verpflichtet, im Rahmen des Parteien- und Kundenverkehrs einen Mund- und Nasenschutz zu tragen haben.
Davon ausgenommen sind Landesbedienstete nur dann, wenn durch Pandemieschutzwände (Plexiglastrennwand als Spuck/Hustenschutz) oder andere technische Einrichtungen ein Spuck- und Hustenschutz gegeben ist.
Für Personen, bei denen Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden auftreten, gilt weiterhin: Bleiben Sie zu Hause und wählen Sie die kostenlose Gesundheitsberatung 1450, wo die weitere Vorgehensweise abgeklärt wird. Abstriche werden auf behördliche Anordnung gemacht.
Weiterführende Informationen zum Thema Coronavirus:
www.burgenland.at/coronavirus
Nina Sorger, 13. September 2020
Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
Tel: 02682/600-2836
Fax: 02682/600-2278
post.oa-presse(at)bgld.gv.at
www.burgenland.at