Ab 1. Mai werden die Besuchseinschränkungen in den Altenwohn- und Pflegeheimen aufgehoben. Den BesucherInnen wird es wieder möglich sein, ihre Angehörigen bzw. Bekannten zu sehen, jedoch nur unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen: eigener Besuchereingang, Besucherkoordination durch die Betreiber, Fiebermessen, Tragen von Nasen-Mund-Schutzmasken, Desinfektion, Besucherräume mit Plexiglaswänden sowie Begegnungszonen im Freien unter Einhaltung eines Mindestabstandes. „Es freut mich sehr, dass eine Aufhebung des Besuchsverbotes mit 1. Mai möglich ist. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Heime leiden zum Teil sehr unter der Einsamkeit. Ein Wiedersehen der Familie ist ein wichtiger Schritt zurück zur Normalität – auch, wenn nach wie vor strenge Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Den Betreiberinnen und Betreibern der Heime danke ich für die gute Zusammenarbeit bei der Umsetzung der notwendigen Schritte“, betont Soziallandesrat Christian Illedits.
Eine schrittweise Rückkehr zur Normalität wird nun auch in den burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheimen möglich sein: Ab 1. Mai werden die Besuchsverbote aufgehoben, wodurch es den Angehörigen bzw. Bekannten der BewohnerInnen wieder ermöglicht wird, jene zu treffen. Da die BewohnerInnen jedoch, gegeben durch ihr Alter und etwaige Erkrankungen, zur Risikogruppe zählen, müssen besonders strenge Sicherheitsmaßnahmen getroffen und eingehalten werden. So ist es den BesucherInnen nur über einen eigenen Eingang gestattet, die Wohnheime zu betreten; eine Besucherkoordination durch die Betreiber ist hierbei unumgänglich. Zu den Schutzmaßnahmen zählen die Fiebermessung beim Einlass, Desinfizierung der Hände sowie das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes. Die BesucherInnen werden sich nur in bestimmten Bereichen des Hauses aufhalten dürfen – je nach baulichen Voraussetzungen werden Besucherräume geschaffen und mit einer Trennwand aus Plexiglas versehen, um das Ansteckungsrisiko zu vermeiden. Des Weiteren werden neben Besucherräumen auch Verabschiedungszimmer eingerichtet. Angehörige von Hospiz- und PalliativpatientInnen sollen die Möglichkeit bekommen, sich von ihren Lieben verabschieden zu können. Dort, wo keine Besucherräume eingerichtet werden können, sollen Begegnungszonen im Freien geschaffen werden. Auch hier soll durch die Einhaltung eines Mindestabstandes die Sicherheit der BewohnerInnen gewährleistet werden. „Durch das disziplinierte Verhalten aller ist es nun möglich, wieder ein wenig zusammenzurücken und die sozialen Kontakte hochzufahren. Besonders für die ältere Generation ist es wichtig, mit ihren Familien auch in physischen Kontakt treten zu können. Mit diesen Lockerungen – unter gleichzeitiger Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, die zum Wohle aller sehr wichtig sind – können wir nach und nach wieder zurück zum Alltag finden“, zeigt sich Illedits zuversichtlich.
Testungen in Altenwohn- und Pflegeheimen
Seit 21. April werden Testungen des Personals sowie der BewohnerInnen der Altenwohn- und Pflegeheime auf eine mögliche Infizierung mit dem COVID-Virus durchgeführt. In den nächsten Wochen werden schrittweise rund 4.200 Personen getestet. Mit den flächendeckenden Testungen soll ein weiterer Beitrag zum Schutz der älteren Generation sowie der MitarbeiterInnen und zur Eindämmung des Virus geleistet werden. Ein weiterer Schritt werden die Testungen in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und der MitarbeiterInnen der Hauskrankenpflege sein.
Eisenstadt, 22. April 2020
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