Preissteigerungen und die damit einhergehend hohen Energiekosten in Österreich drücken den Menschen weiter kräftig auf die Geldbörse. Im Kampf gegen die Teuerung hat das Land Burgenland bereits 2022 den Wärmepreisdeckel auf Schiene gebracht, mit Wirksamkeit 2023. Diese Form der Unterstützung wird auch heuer weitergeführt. Burgenländerinnen und Burgenländer, deren Netto-Haushaltseinkommen im Jahr 63.000 Euro nicht übersteigt, können den Wärmepreisdeckel 2024 noch bis Jahresende beantragen. „Hohe Preise treffen am stärksten jene, die ohnedies jeden Euro zweimal umdrehen müssen, damit das Geld bis zum Monatsende ausreicht. Der Wärmepreisdeckel ist ein wirksames Instrument, weil er sozial gestaffelt wirkt und die Bevölkerung treffsicher entlastet“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der betont, dass das Land auch in anderen Bereichen Maßnahmen ergriffen habe, um Versäumnisse der Bundesregierung abzufedern und den finanziellen Druck bei den Lebenshaltungskosten möglichst zu lindern: „Wärmepreisdeckel, Wohnkostendeckel, Familienförderungen – insgesamt 79 Förderschienen für Personen und Projekte gibt es im Land mittlerweile. Hinzu kommen sozialpolitische Maßnahmen wie der Gratiskindergarten. Die burgenländische Bevölkerung kann sich auf ein Sicherheitsnetz verlassen.“
Seit der Einführung des Wärmepreisdeckels 2023 sind insgesamt 31.853 Anträge eingelangt, positiv beurteilt wurden 23.159, in Bearbeitung sind derzeit 262. „Der Wärmepreisdeckel bildet ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der privaten Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen unter den gegenwärtigen, schwierigen finanziellen Bedingungen“, stellt der Landeshauptmann fest. Wie bereits angekündigt, wird Mitte Oktober die für heuer zweite Tranche des Wärmepreisdeckels in der Gesamthöhe von rund 2,4 Millionen Euro ausbezahlt. Alleine heuer wurden bereits 7.300 Anträge wurden gestellt, mehr als 5.100 davon sind bereits positiv erledigt.
Details
Der Wärmepreisdeckel kann noch bis zum 31. Dezember 2024 sowohl online als auch über das Gemeindeamt einer burgenländischen Gemeinde beantragt werden. Wer seit 1. Oktober den Wärmepreisdeckel 2024 beantragt, erhält bei positiver Erledigung den gesamten Betrag auf einmal überwiesen. Maßgeblich für die Berechnung sind das Netto-Haushaltseinkommen im Jahr 2023 und die Wärmekosten laut aktueller Jahresabrechnung bzw., bei lagerbaren Heizstoffen, jene Kosten, die den Haushalt im Jahr 2024 tatsächlich belasten. Die maximale Förderhöhe pro Haushalt und Jahr beträgt 2.000 Euro. Wer seinen Haushalt mit fossilen Brennstoffen beheizt (z. B. mit Öl, Flüssiggas, Gas oder Kohle) und den Wärmepreisdeckel beantragt, muss sich verpflichten, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Für Mieter, die nicht über die Art der Heizung entscheiden können, entfällt diese Verpflichtung.
(Informationen zum Wärmepreisdeckel finden Sie im Internet unter folgendem Link: Wärmepreisdeckel - Land Burgenland)
Zum Herunterladen des Fotos klicken Sie auf den folgenden Link: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil
Bildquelle: Manfred Weis
Eisenstadt, 10. Oktober 2024
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