„Auf die Rezession folgen steigende Langzeitarbeitslosenzahlen,“ prognostiziert Arbeitsmarktlandesrat Dr. Leonhard Schneemann. In diese Kategorie fallen Personen, die über 365 Tage arbeitslos gemeldet sind. „Bereits von 2019 auf 2020 hat sich die Langzeitarbeitslosigkeit fast verdoppelt, da arbeitslose Menschen durch Lockdowns und Wirtschaftskrise kaum Anstellungen finden konnten,“ so Schneemann. Dieser Entwicklung setzen das Land und AMS Burgenland mit der „2. Chance“ eine umfassende Maßnahme entgegen. Dabei wird die Anstellung Langzeitarbeitsloser jeden Alters bei Gemeinden und gemeinnützigen Organisationen gefördert.
„Die wichtigen Arbeitsmarktindikatoren befinden sich im Burgenland wieder auf Vor-Corona-Niveau,“ berichtet Landesrat Dr. Leonhard Schneemann, und weiter: „Wir verzeichnen minus 25 Prozent Arbeitslose im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch gibt es im Burgenland aktuell rund 2.600 Menschen, die seit mehr als einem Jahr ohne Arbeit sind. Die ‚2. Chance‘ soll ihnen in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis verhelfen, denn nur das bietet echte Perspektiven!“
AMS Burgenland-Landesgeschäftsführerin Mag.a Helene Sengstbratl bestätigt: „Der Arbeitsmarkt lächelt wieder!" Doch während sich Arbeitslosen- und Beschäftigtenzahlen statistisch relativ dynamisch darstellen, verharren Langzeitarbeitslose für längerer Zeit in diesem Status.
„2. Chance“-Förderrichtlinie des Landes
Gefördert werden Beschäftigungsverhältnisse mit Dienstbeginn nach dem 1. Juli 2021, wobei Langzeitarbeitslose – Männer und Frauen zu gleichen Teilen – in Gemeinden oder gemeinnützigen Organisationen angestellt werden müssen. Diese können jeweils bis zu drei Personen anstellen. Die Beschäftigung erfolgt je in Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche für eine Gesamtbeschäftigungsdauer von 53 Wochen.
Das Land Burgenland und das AMS Burgenland finanzieren das Förderprogramm zu gleichen Teilen mit insgesamt 1 Mio. Euro. Damit werden die Lohn- und Lohnnebenkosten für die ersten neun Monate gefördert, die verbleibenden drei Monate lang müssen die Personalkosten vom Arbeitgeber selbst getragen werden.
Antragsstellung
Zunächst ist ein Antrag an das AMS Burgenland zu stellen. In einem zweiten Schritt muss ein Antrag an das Land Burgenland gestellt werden – unter Anschluss der Genehmigung des AMS, Beilage des Dienstvertrages und Nachweis der erfolgten Sozialversicherungsanmeldung. Der Antrag im Land muss vor dem Dienstbeginn gestellt werden.
Gemeinden und gemeinnützige Organisationen sind eingeladen bei Bedarf an das AMS heranzutreten um eine Stelle zu schalten.
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Bildtext: Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Soziallandesrat Dr. Leonhard Schneemann und AMS Burgenland-Landesgeschäftsführerin Mag.a Helene Sengstbratl präsentierten die neue Arbeitsmarktmaßnahme „2. Chance“ für Langzeitarbeitslose;
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Sandra Prükler BA, 6. Juli 2021
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