Im März dieses Jahres wurde von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Christian Illedits der „Zukunftsplan Pflege“ für das Burgenland präsentiert. Der gesamte Zukunftsplan enthält 21 Maßnahmen. Mit der Umsetzung des Herzstücks des Maßnahmenkatalogs, des Anstellungsmodells für pflegende Angehörige mit 1. Oktober, wurde die Info-Tour durch alle Bezirke gestartet. Bei der Auftaktveranstaltung in Schattendorf waren mehr als 120 Personen.
Der Soziallandesrat erklärte, in Österreich sind rund eine Million Menschen mit den Themen Betreuung und Pflege informell konfrontiert, im Burgenland sind es zirka 30.000 Menschen. Daher ist dieses Handlungsfeld für die Menschen auch von so großer Bedeutung. Die Basis für den Zukunftsplan, der im Herbst 2018 ausgearbeitet wurde, war eine Befragung der älteren Generation. In dieser wurde klar der Wunsch artikuliert, in den eigenen vier Wänden gepflegt und betreut zu werden. Daher wurde der Fokus bei der Steigerung des Leistungsangebotes ganz besonders auf Pflege und Betreuung zuhause gelegt. Zusätzlich werden in den kommenden Jahren das Bettenangebot in den Altenwohn- und Pflegezentren auf rund 2.500 Plätze bis 2021 ausgebaut, die Zahl der Betreuungsplätze in den Seniorentageszentren erweitert, und die mobile Hauskrankenpflege verstärkt. Grundlage dieser Pflegepyramide sind die Pflege- und Sozialberater, die mit Jahresbeginn ihre Arbeit aufgenommen haben und in den Bezirkshauptmannschaften im ganzen Land eingerichtet sind.
Bei dem Anstellungsmodell für pflegende Angehörige rechnet man im Burgenland mit 400 bis 600 Personen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen könnten. Derzeit gibt es 210 konkrete Anfragen bei den Pflege- und Sozialberatern. 50 Personen haben ganz klar artikuliert, ein Anstellungsverhältnis bei der Pflege Service Burgenland GmbH, die eine Tochter der Burgenländischen Krankenanstalten-Ges.m.b.H (KRAGES) ist, anzustreben. Das Modell gilt auch für Angehörige von Menschen mit Behinderung. Der große Vorteil und der innovative Ansatz im neuen Anstellungsmodell sei die sozialrechtliche Absicherung, und mit dieser Anstellung können auch Anrechnungszeiten für die Pension gesammelt werden, erklärte Illedits.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Anstellungsmodell wurden in den vergangenen Wochen geschaffen: In der Landtagssitzung am 19. September 2019 wurde das Bgld. Sozialhilfegesetz entsprechend novelliert. In der Sitzung der Bgld. Landesregierung am 25. September 2019 wurde die entsprechende Richtlinie für die Anstellung pflegender Angehöriger beschlossen.
Bei einer Anstellung wird jeder Fall einzeln behandelt. Nach einem Informationsgespräch mit den Pflege- und Sozialberatern kann der Antrag auf Anstellung bei der Pflege Service Burgenland gestellt werden. Abschließend muss jeder Antrag durch die Sozialabteilung im Amt der bgld. Landesregierung geprüft und genehmigt werden. Jeder einzelne Fall werde so schnell wie möglich behandelt, betonte der Geschäftsführer der Pflege Service Burgenland, Harald Keckeis. Die Bearbeitungszeit werde nur wenige Tage dauern. Bereits am ersten der Tag sind Anträge eingegangen. Die Pflege- und Sozialberaterin im Bezirk Mattersburg, Sonja Simitz, sagte, Kontakt zu den Beratern könne man telefonisch und schriftlich aufnehmen, Beratungstermine seien auf der BH Mattersburg und auch in der eigenen Wohnung möglich. Im Schnitt müsse man aktuell zwei Tage auf ein Beratungsgespräch warten.
Der Landesrat unterstrich, mit dem Pflegeplan Zukunft und der Anstellung von pflegenden Angehörigen mit der Entlohnung von 1.700 Euro netto bei 40 Stunden werden Gesundheits- und Pflegeberufe aufgewertet. Das Land Burgenland werde in den kommenden Monaten auch eine Imagekampagne für diese Berufe starten, denn in diesen Bereichen werde in den kommenden Jahren viel Personal benötigt. Die Qualität der Leistungen bei Betreuung und Pflege hänge auch mit der Entlohnung zusammen, mit dem Mindestlohn von 1.700 Euro werde dem Rechnung getragen.
Fragen der Besucher waren:
„Welche Voraussetzungen muss der pflegende Angehörige erfüllen?“
Es muss ein Verwandtschaftsgrad bis zur zweiten Parentel gegeben sein – das heißt: Ehepartner, Elternteile, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Geschwister o.ä.
Es muss festgestellter Pflegebedarf ab Pflegestufe drei aufwärts gegeben sein.
„Wie wird die Qualität gesichert?“
Es muss ein Basiskurs, der kostenlos ist, im Ausmaß von 100 Stunden absolviert werden, eine Aufschulung zum Heimhelfer ist möglich. Die Kosten dafür trägt das Land Burgenland. Zur fachlichen Unterstützung führen diplomierte Pflegepersonen verpflichtend Unterstützungsbesuche durch. Die Frequenz der Unterstützungsbesuche ist gesetzlich vorgegeben und abhängig von den Pflegestufen.
„Gibt es einen Urlaubsanspruch bzw. eine Krankenstandvertretung?“
Die PSB kann während des Urlaubes oder der sonstigen begründeten Abwesenheit des pflegenden Angehörigen – wenn die zu pflegende Person wünscht - für Ersatz sorgen. Dafür wird ein Personalpool eingerichtet. Ebenso ist Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung möglich.
Alle Detailinfos zur Anstellung pflegender Angehöriger findet man auf der Internet-Seite www.pflegeserviceburgenland.at.
Telefonische Auskünfte erhält man bei der Pflegehotline des Landes Burgenland unter +43 57 600 1000.
Die nächsten Tour-Termine sind:
(Beginn jeweils um 19 Uhr)
2. 10. Güssing: Stegersbach Kastell, Sparkassenpl. 2
3. 10. Oberpullendorf: Draßmarkt, Dorfwirt Hoffmann, Hauptstr. 44
9. 10. Eisenstadt-Umgebung: Siegendorf, Gasthaus Sonnenstrahl, Hauptstr. 29
14. 10. Neusiedl/See: Gols, Jacky´s Mühle, Scheuneg. 10
16. 10. Jennersdorf: Jennersdorf, Gernot zum Hof, Kirchenstr. 4
22. 10 Oberwart: Oberwart, Gasthaus Drobits, Grazerstr. 61
Zum Runterladen des Fotos klicken Sie bitte auf folgenden Link:Info_Tour-Pflege
Bildtext: Soziallandesrat Christian Illedits, Pflege- und Sozialberaterin Sonja Simitz und GF Harald Keckeis
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Mag. Christian Frasz, 2. Oktober 2019
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