Behindertenhilfe: Land setzt die Harmonisierung der Persönlichen Assistenz um

Landesrat Leonhard Schneemann im Gespräch mit Klienten bei Besuchen im Caritas Haus Vitus in Wimpassing sowie im Kastell Dornau
Landesrat Leonhard Schneemann im Gespräch mit Klienten bei Besuchen im Caritas Haus Vitus in Wimpassing sowie im Kastell Dornau

Landesrat Dr. Leonhard Schneemann: „Mit Umsetzung der Harmonisierung der Persönlichen Assistenz verbessern wir für Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben!“

Einheitliche Standards für Menschen mit Behinderung macht die Harmonisierung der Persönlichen Assistenz möglich. Seit 1. Februar beteiligt sich das Land Burgenland an dieser Harmonisierung. Damit sind die Leistungen für Menschen mit Behinderung in allen teilnehmenden Bundesländern einheitlich. „Das Burgenland spricht sich seit Jahren für einheitliche Standards in der Persönlichen Assistenz aus. Denn es muss egal sein, wo man seinen Hauptwohnsitz hat – die Persönliche Assistenz soll Menschen mit Behinderung gleich unterstützen“, betont Soziallandesrat Leonhard Schneemann. Doch das Burgenland geht noch einen Schritt weiter, denn neben einer Härtefallklausel ohne Altersgrenze werden die Persönlichen Assistenten im Burgenland nach dem burgenländischen Mindestlohn bezahlt. „Beides unterstreicht das Bemühen des Landes, über die festgelegten Standards hinauszugehen, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten. Grundsätzlich ist diese Harmonisierung ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen im Burgenland die Unterstützung zu bieten, die sie verdienen. Unsere Entscheidung, die Stunden für die Persönliche Assistenz zu erhöhen, zeigt unser Engagement für die Förderung der Lebensqualität und Selbstbestimmung.“  

Mehr als 21.000 Burgenländerinnen und Burgenländer leben mit einer Behinderung und benötigen Hilfe, Beratung und direkte Ansprechpartnerinnen Und Ansprechpartner. Unterstützung wird ihnen unter anderem in Form der Persönlichen Assistenz (PA) geboten. Prinzipiell arbeitet das Land Burgenland ständig an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen und investierte viel Geld – 2024 sind es rund 80 Millionen Euro, um 10 Millionen Euro mehr als noch 2023 – in die Behindertenhilfe. Mit der Harmonisierung der Persönlichen Assistenz haben die Bundesländer nun die Möglichkeit einheitliche Standards für diese Leistung umzusetzen. Da das Land Burgenland dies immer gefordert hat, ist man nun auch Teil der Pilotphase des Bundes. „Diese wegweisende Maßnahme wird einen deutlichen Fortschritt für Menschen mit Behinderungen im Burgenland bedeuten. Die wesentlichen Verbesserungen im Zuge dieser Harmonisierung sind ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, erläutert Soziallandesrat Leonhard Schneemann.

Unabhängig vom bundesweiten Standard unterscheidet sich das Burgenland in zwei Punkten von den anderen Bundesländern. Einerseits führt das Burgenland eine Härtefallklausel ohne Altersgrenze ein, andererseits bekommen die Persönlichen Assistenten den burgenländischen Mindestlohn bezahlt.

Neuerungen bei Persönlicher Assistenz – Ausweitung auf alle Lebensbereiche
Waren bisher Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Der Bezugszeitraum wird mit 15 bis 65 Jahre (bisher 14 bis 65) festgesetzt, wobei es im Burgenland eben eine Alterslimit-Härtefallklausel gibt. Das Stundenausmaß wird von 160 auf maximal 300 Stunden pro Monat angehoben, der Leistungsumfang wird von der Freizeit auf alle Lebensbereiche, ausgenommen Pflege, ausgeweitet. Der Soziallandesrat rechnet für das Land mit Mehrkosten von 4 Mio. Euro im Jahr. Der Bund stellt für dieses Projekt 100 Mio. Euro für alle Bundesländer zur Verfügung. Schneemann: „Insbesondere die Erhöhung der Stunden für die Persönliche Assistenz von 160 auf 300 Stunden pro Monat wird die Lebensqualität und Unabhängigkeit der Betroffenen erheblich steigern. Das Land Burgenland unterstützt den Weg `mobil vor stationär`.“

Antragstellung per Selbsteinschätzungsbogen
Die Bezirksverwaltungsbehörde bleibt auch weiterhin für die Abwicklung der PA zuständig. Der Antrag kann auch beim Amt der Bgld. Landesregierung, der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Sozialministerium eingebracht werden. Die Antragstellung erfolgt per Selbsteinschätzungsbogen. Experten aus dem Bereich Pflege, Psychologie und Sozialarbeit legen auf dieser Basis das Stundenausmaß der Betreuung fest. Bei massiven Abweichungen der gewünschten Stunden zu den bewilligten Stunden wird es eine Assistentenkonferenz geben. Die Persönliche Assistenz im Beruf kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden. Die Stunden werden für ein Jahr bewilligt und werden dann stetig nach den Anforderungen neu evaluiert. 

Basisausbildung soll Qualität der Leistung sicherstellen
Um die Qualität der Leistung sicherzustellen, gibt es künftig eine Basisausbildung für Persönliche Assistenten – diese beinhaltet eine Grundausbildung in Erster Hilfe, rechtlichen Belangen und sozialen Komponenten.

Fotos zum Download:

Caritas Haus Vitus Wimpassing
Kastell Dornau

Bildtext Behindertenhilfe: Landesrat Leonhard Schneemann im Gespräch mit Klienten bei Besuchen im Caritas Haus Vitus in Wimpassing sowie im Kastell Dornau

Bildquelle: Büro Landesrat Schneemann

Eisenstadt, 07. Feber 2024

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