Beratungsstellen in COVID-Zeiten wichtiger denn je

Claudia Pinterich, Juristin und Konsumentenschutzexpertin Burgenland, mit Michaela Puhr, Schuldenberatung Burgenland, Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf und Otto Kropf, Leiter Konsumentenschutz- und Schuldenberatung Burgenland

LH-Stv.in Eisenkopf: „Seit Beginn der Pandemie gibt es einen beachtlichen Anstieg an Anfragen“

Die Schulden- und Konsumentenschutz-Beratungsstelle Burgenland ist eine kostenlose Serviceeinrichtung des Landes Burgenland, um individuellen Rat und Hilfe bei komplexen rechtlichen Fragestellungen zu erhalten. Aufgrund der Pandemie sind die beiden Beratungsstellen zu einer noch wichtigeren Anlaufstelle für viele BurgenländerInnen geworden und auch die Nachfrage nach kompetenten und unkomplizierten Beratungsmöglichkeiten steigt. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf zog heute, Mittwoch, gemeinsam mit MitarbeiterInnen der beiden Beratungsstellen Bilanz über die vergangenen Jahre. Künftig wollen die Beratungsstellen verstärkt über aktuelle Entwicklungen informieren und auch bewusstseinsbildende Akzente, allen voran bei Jugendlichen, setzen. 

Konsumentenschutz-Beratungsstelle

Die Themenbereiche in der Konsumentenschutzberatung wurden durch die Pandemie stark geprägt. Vor allem die Bereiche Reisen und Onlinehandel, insbesondere auch Streamingdienste, waren vorherrschend. Dazu LH-Stv.in Eisenkopf: „Im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie gibt es einen beachtlichen Anstieg an Anfragen an das Referat Konsumentenschutz - von 2018 zu 2021 um fast 25 Prozent. 2.156 Beratungen wurden im Jahr 2021 in der Konsumentenschutz-Beratungsstelle durchgeführt“. Anfangs nahmen vor allem im reiserechtlichen Sektor die Anfragen enorm zu. Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Lockdowns haben viele Verbraucher auch ihr Einkaufverhalten auf den Onlinebereich verlagert und so häuften sich in diesem Bereich die Probleme mit Onlinehändlern. 

Rund die Hälfte der Anfragen im Jahr 2021 beschäftigten sich mit dem Thema Online-Handel. Was dabei auffallend ist: Immer mehr burgenländische KonsumentInnen wurden Opfer von betrügerischen Online-Shops, auch Fake-Shops genannt. Laut „Watchlist Internet“ wurden im Jahr 2020 über 3000 Fake-Shops gemeldet. Die Zahl dürfte sich in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Wiederholt kam es auch zu Beschwerden aufgrund von vermeintlich abgeschlossenen Abos mit Streaming-Dienstleistern. „Nach unseren Interventionen wurden die Mahnungen an die Verbraucher eingestellt bzw. haben wir den Verbrauchern aufgrund der unseriösen Vorgehensweise von einer Bezahlung der eingemahnten Forderung abgeraten und die Einleitung strafrechtlicher Schritte empfohlen“, erläutert Eisenkopf. 

Ab dem 2. Quartal 2021 häuften sich auch Anfragen nach der Berechtigung von unternehmerseitig vorgenommenen Preissteigerungen, da die Preise für Holz, Eisen u. ä. stark angestiegen sind und viele Unternehmer diese Preissteigerungen bei bereits abgeschlossenen Verträgen an die Konsumenten weitergeben möchten. Abseits der konsumentenschutzrechtlichen Themenbereiche war das Referat Konsumentenschutz auch mit einer stetig wachsenden Anfragezahl zu mietrechtlichen Belangen beschäftigt. Die Beratungstätigkeit im Konsumentenschutz erfolgt seit November 2020 im überwiegenden Ausmaß telefonisch bzw. im elektronischen schriftlichen Weg. Dies wird sehr gern und sehr gut von den KonsumentInnen angenommen. 

Schuldenberatung Burgenland

Die Zentrale der Schuldenberatung Burgenland liegt in Eisenstadt, an der BH Oberwart gibt es eine Außenstelle. Die Beratung verfügt über eine Iso Zertifizierung nach ISO 9001, dabei müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllt sein und es erfordert ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem. Im Jahr 2021 hatten insgesamt mehr als 1.000 Personen Kontakt mit der Schuldenberatung Burgenland. 

„480 Menschen hatten im Burgenland im Jahr 2020 einen ersten Kontakt mit der Schuldenberatung Burgenland, im Jahr 2021 waren es 522 Erstkontakte. Festzuhalten ist, dass die Anzahlung der Beratungsgespräche um fast 20 Prozent gestiegen ist“, so die für Schuldenberatung zuständige Referentin Eisenkopf. Die Durchschnittsverschuldung bei KlientInnen liegt im Burgenland bei knapp über 74.000 Euro, das Durchschnittsalter beträgt 44 Jahre. 

Schuldnerschutzschirm gefordert

Mit 31. Jänner 2021 ist der seit dem Frühjahr 2020 geltende gesetzliche Anspruch, Bankkredite stunden zu lassen, ausgelaufen. Voraussetzung des gesetzlichen Stundungsrechtes war, dass Kreditnehmer aufgrund der Pandemie finanzielle Einbußen erlitten haben und die Weiterzahlung der Kreditraten nicht mehr zumutbar war. Konkret war es möglich, Kreditraten die im Zeitraum von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 fällig geworden sind, stunden zu lassen, und zwar vom Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Raten, für einen Zeitraum von 10 Monaten. "Die Schulden der betroffenen Personen sind durch all diese Maßnahmen aber nicht erloschen, sondern die Fälligkeit wurde auf lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Daher sehe ich hier auch die Bundesregierung gefordert, den Menschen besser und stärker unter die Arme zu greifen. Es braucht hier einen entsprechenden "Schuldnerschutzschirm", so die Landeshauptmannstellvertreterin abschließend.  

Pressefoto zum Download:"Konsumentenschutz und Schuldenberatung"

Bildtext "Konsumentenschutz und Schuldenberatung: Claudia Pinterich, Juristin und Konsumentenschutzexpertin Burgenland, mit Michaela Puhr, Schuldenberatung Burgenland, Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf und Otto Kropf, Leiter Konsumentenschutz- und Schuldenberatung Burgenland

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Mag. Sabine Bandat, 16. Februar 2022 

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