§ 28 Abs. 2 Burgenländisches Feuerwehrgesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörde (das ist die Abt. 2, Hauptreferat Sicherheit des Amtes der Burgenländischen Landesregierung), in regelmäßigen Abständen Gebarungsprüfungen des Landesfeuerwehrverbandes durchzuführen. Die Notwendigkeit einer Prüfung habe sich zudem auch im Hinblick auf getätigte und anstehende größere Investitionen – wie die unmittelbar bevorstehende Sanierung des Landesfeuerwehrkommandos – ergeben. „Diese Prüfung ist auch wichtig, weil allen Freiwilligen gezeigt werden muss, wie im Landesverband gearbeitet wird, und damit man auch in den Ortsfeuerwehren sieht, dass hier perfekte Arbeit geleistet wird. Das sehr gute Prüfergebnis ist deshalb sehr erfreulich. Es wurden keinerlei finanzielle Ungereimtheiten festgestellt“, so Tschürtz.
Auch Mängel gab es keine; der Prüfbericht enthält lediglich Empfehlungen, etwa im Hinblick auf die lückenlose Unterfertigung aller Eingangsrechnungen, die Kommunikation der Dienstordnung oder die Einholung von Vergleichsangeboten; diese Empfehlungen würden teilweise bereits umgesetzt, sagte Landesfeuerwehrkommandant LBD Ing. Alois Kögl. Die Empfehlungen würden zum einen auch in das neue Burgenländische Feuerwehrgesetz eingearbeitet, zum anderen werde der LFV die eigene Geschäftsordnung anpassen. „Wir sind auf einem guten Weg, der Bericht bestärkt uns in unserer Arbeit“, so Kögl.
Es sei dies die erste umfassende Prüfung des Landesfeuerwehrverbandes gewesen; Prüfungen habe es bereits 1991 und 2001 gegeben, allerdings ohne Prüfbericht. Unabhängig von der Gebarungsprüfung wird vom Feuerwehrverband jährlich ein Voranschlag/Rechnungsabschluss erstellt.
„Die über 17.000 burgenländischen Feuerwehrmitglieder können zu Recht und mit Stolz behaupten: Bei der Feuerwehr passt alles. Ein großer Dank und Kompliment an den Landesfeuerwehrkommandanten für die hervorragende Führung“, so Tschürtz abschließend.
Pressefoto zum Download: Gebarungsprüfung Landesfeuerwehrverband_1, _2
Bildtext: Feuerwehrreferent LH-Stv. Johann Tschürtz und LFW-Kdt. LBD Ing. Alois Kögl
präsentierten das Ergebnis der Gebarungsprüfung des Landesfeuerwehrverbandes für die Jahre 2014 bis Oktober 2018
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Hans-Christian Siess, 11. April 2019
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