„Diese Einigung zeigt, dass es im Burgenland bei wichtigen Themen einen Schulterschluss gibt. Das Modell Burgenland wurde eigenständig entwickelt, lehnt sich nicht an andere Modelle an und fördert die Integrations- und Leistungsbereitschaft. Das Argument, dass sich Mindestsicherungsbezieher in einer sozialen Hängematte ausruhen, lasse ich deshalb im Burgenland nicht gelten“, betonte Gesundheits- und Soziallandesrat Mag. Norbert Darabos, der die wesentlichen Punkte dieser Novelle gemeinsam mit LAbg. Klubobmann Robert Hergovich (SPÖ), LAbg. KO GR Géza Molnár (FPÖ) und LAbg. Klubobmann Mag. Thomas Steiner (ÖVP) am 07. März 2017 der Öffentlichkeit präsentierte.
Das Burgenländische Mindestsicherungsgesetz (Bgld. MSG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung sozial schwacher Personen. Sie dient der verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung oder anderer sozialer Notlagen sowie zur weitest gehenden Förderung einer dauerhaften Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen in das Erwerbsleben. Die Eckpunkte des neuen Modells betreffen die Deckelung der BMS-Leistungen auf 1.500 Euro für Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften wenn Arbeitsfähigkeit, keine Ausnahme vom Einsatz der Arbeitskraft sowie kein anrechenbares Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Kranken-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherungsleistungen als Voraussetzungen vorliegen. Wenn man Arbeitswillen zeigt und ein Einkommen hat, greift der Deckel sogenannten Aufstockern nicht. Darabos dazu: „Im Burgenland steht der Leistungsgedanke im Vordergrund. Das unterscheidet uns massiv von den anderen Bundesländern. Es gibt auch die Einführung einer Wartefrist für Menschen, die innerhalb der letzten 6 Jahre nicht 5 Jahre den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich gehabt haben. Diese Personen erhalten einen geringeren Mindeststandard, aber zusätzlich einen Integrationsbonus im Ausmaß von 30%.“
Voraussetzungen zum Erhalt des Bonus: Unterfertigung der Integrationsvereinbarung, Ausgangssatz von 319,20 Euro zzgl. einem Bonus von 136,80 Euro (Kürzungen im Nachhinein bei Nichterfüllung der Verpflichtungen - Stichwort Deutsch– und Wertekursabschluss – möglich, Wohnbedarf im Ausmaß von 128 Euro; in Summe maximal 584 Euro für eine Einzelperson. Nach dem neuen Modell werden Sachleistungen, beispielsweise Mieten oder Betriebskosten, direkt von der BH dem Vermieter überwiesen werden. Nach der neuen Rechtslage sind Kürzungen - ohne Ermahnung - um bis zu 50% möglich. Per 03. März 2017 beziehen 2.839 Personen im Burgenland Leistungen der BMS. 614 Kinder (bis 14 Jahre) bzw. 164 Jugendliche (bis 18 Jahre) leben in Bedarfsgemeinschaften (Familien), die im Burgenland Leistungen der BMS beziehen. 1536 Personen sind im Burgenland mit Stichtag 03. März 2017 Vollbezieher von Leistungen der BMS. Per 03. März 2017 fallen 137 Personen, die BMS-Leistungen beziehen, in die Personengruppe der potentiellen Bezieher einer (Alters-)Pension. Das sind Männer älter als 65 Jahre und Frauen älter als 60 Jahre. Im Burgenland gibt es 118 Haushalte mit einem Mindeststandard über 1.500 Euro, von denen nach Einkommens- bzw. Vermögensanrechnung aber nur 11 Haushalten BMS Leistungen in einer Höhe von über 1.500 Euro ausbezahlt erhalten. 268 Asylberechtigte beziehen per 03. März 2017 im Burgenland Leistungen der BMS.
Pressefotos zum Download:Mindestsicherung 1, 2
Bildtext Mindestsicherung (v.l.n.r.): LAbg. Klubobmann Thomas Steiner, Gesundheits- und Soziallandesrat Mag. Norbert Darabos, LAbg. KO GR Géza Molnár und LAbg. Klubobmann Robert Hergovich: Breite Einigung für „Mindestsicherung Neu“ im Burgenland
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Fercsak Hermann, 07. März 2017
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