„Die Wintermonate sind für das Bau- und Baunebengewerbe schwierige Monate. Daher haben wir den Burgenländischen Handwerkerbonus als Sonderförderaktion der Wohnbauförderung ins Leben gerufen. 1 Million Euro stehen für Sanierungsmaßnahmen und für die Schaffung von Barrierefreiheit zur Verfügung. Damit gibt es im Burgenland einen weiteren Impuls zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, für Beschäftigung und im Kampf gegen die Winterarbeitslosigkeit. Der Handwerkerbonus ist ein wirksames Instrument, mit dem wir positive Akzente für die Bauwirtschaft setzen und das Wachstum weiter ankurbeln können“, so Wohnbaureferent Landeshauptmann Hans Niessl und Wirtschaftslandesrat MMag. Alexander Petschnig unisono.
Den Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung, wenn die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird.
Das förderbare Objekt muss Hauptwohnsitz und im Eigentum bzw. im Eigentum einer nahe stehenden Person und mindestens 10 Jahre alt sein; keiner Alterseinschränkung unterliegen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Gefördert werden Arbeitsleistungen, die durch Unternehmen gemäß § 94 der Gewerbeordnung erbracht werden.
Für 2017 wurde der Fördertopf auf 1 Million Euro (2016: 400.000 Euro) aufgestockt. Die Förderhöhe beträgt 25% der förderbaren Kosten, mindestens 100, maximal 5.000 Euro. Zum Vergleich: Beim Handwerkerbonus des Bundes werden 20% mit maximal 600 Euro gefördert. Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Endrechnung zumindest 400 Euro (ohne USt) betragen.
Gefördert werden Dienstleistungen beispielsweise bei der Erneuerung von Dächern, bei Spenglerarbeiten und der Erneuerung von Fassaden, beim Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, bei Malerarbeiten und Installationen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Nicht förderbare Maßnahmen sind Arbeiten an Garage, Zufahrt, Einfriedungen, Terrassen und Pergolen, Einbau und Sanierung an Möbeln.
Neu ist 2017, dass keine Kostenvoranschläge erforderlich sind (die Antragstellung ist nur mit Rechnungen möglich) und nicht förderbare Maßnahmen aufgezählt werden. Gestrichen wurde der Nachweis der Zahlung der Rechnung auf das Konto des Leistungserbringers – es genügt die Vorlage der saldierten Rechnung.
Informationen und Anträge
sind erhältlich im zuständigen Gemeindeamt, auf www.burgenland.at/wbf oder beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 – Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Tel.: 057 600 DW 2800.
Bildtext: Landeshauptmann Hans Niessl, Landesrat MMag. Alexander Petschnig, Alfred Schreiner, Präsident Arbeiterkammer Burgenland, und Ing. Peter Nemeth, Präsident Wirtschaftskammer Burgenland, gaben im Jänner den Startschuss für den Burgenländischen Handwerkerbonus 2017.
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Christian Bleich, 23. März 2017
Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
Tel: 02682/600-2093
Fax: 02682/600-2278
e-Mail: post.oa-presse(at)bgld.gv.at
Homepage: http://www.burgenland.at