Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. In der neuen GmbH wird es künftig einen Expertenbeirat geben. Dieser Expertenbeirat setzt sich aus Top-Touristikern der burgenländischen Tourismusbranche zusammen. Die Mindestzahl der Nächtigungen für den Zusammenschluss von Gemeinden zu einem Tourismusverband wird von 20.000 auf 50.000 erhöht. Diese Maßnahme soll das Marketingpotential der einzelnen Verbände stärken und ein gezielteres Werben in den entsprechenden Zielregionen ermöglichen. „Der Nächtigungstourismus bringt die höchste Wertschöpfung im Land, das zeigt auch seinen Stellenwert. Hier müssen wir handeln. Bei den Tourismuszahlen bewegen wir uns seit Jahren im Zielkorridor von 2,8 bis 2,9 Millionen Nächtigungen.“
„Mit dem Start der Verwaltungsreform, der Schaffung des Konzerns Burgenland und dem Abbau von Doppelbesetzungen hat die Landesregierung wichtige Maßnahmen eingeleitet, die mehr Effizienz, klare und schlanke Strukturen und somit auch weniger Kosten bringen sollen. Das gilt auch für den Tourismus“, so Niessl. Bereits 2014 das wurde das neue Burgenländische Tourismusgesetz beschlossen. Ziel: eine schlankere Verwaltung und mehr Mittel für das Marketing. Mit der Umwandlung des „Burgenland Tourismus“ in eine GmbH und der Erhöhung der Mindestzahl der Nächtigungen für den Zusammenschluss von Gemeinden zu einem Tourismusverband von 20.000 auf 50.000 erfolgt nun eine weitere wichtige Neuerung. „Durch diese kleine, aber sehr wichtige Maßnahme soll das Marketingpotential der einzelnen Verbände gehoben werden. Dadurch können die einzelnen Verbände gezielter in den entsprechenden Zielregionen werben“, erläutert Niessl die Erhöhung der Nächtigungsmindestzahl. Ziel sei, das Burgenland zu einer schlagkräftigen touristischen Ganzjahres-Destination zu entwickeln und die Internationalisierung voranzutreiben.
Deckelung der Personalkosten, mehr Geld für Marketing, größere Tourismusverbände
Mit der Umwandlung des Burgenland Tourismus in eine GmbH folge das Burgenland einer Praxis, die sich in anderen Bundesländern bereits bewährt habe, sagte Tourismuslandesrat MMag. Alexander Petschnig. „Auch Tirol, ein Tourismusgigant, hat dieses Modell. Davon können wir lernen.“ Um mehr Mittel für das Marketing bündeln, sieht das neue Gesetz eine Deckelung der Personalkosten bei den Tourismusverbänden vor. Diese soll „maximal 40 Prozent der Gesamtkosten betragen. Bisher haben wir bis zu 90 Prozent Personalkosten“, so Petschnig. Außerdem soll die Zahl Delegierten je Verband gesenkt werden. Künftig kann pro 20 Mitglieder ein Delegierter entsandt werden (bisher ein Delegierter pro zehn Mitglieder).
Mit Stand Dezember 2015 gibt es im Burgenland 14 Tourismusverbände, davon vier mehrgemeindige und zehn eingemeindige. Wie viele Verbände es nach der Gesetzesänderung geben werde, könne man jetzt noch nicht sagen, erklärte Petschnig. Einige der derzeit bestehenden liegen unter der ab 1.1.2016 geltenden Mindestnächtigungszahl von 50.000. „Man kann davon ausgehen, dass es Neugründungen geben wird“, so der Tourismuslandesrat, der auch betonte: „Wir haben uns mit dem neuen Gesetz an den Besten österreichweit orientiert“.
Tourismus: leichtes Plus bei Nächtigungen und Ankünften
„Vor wenigen Tagen sind die Zahlen für das Sommerhalbjahr 2015 veröffentlicht worden. Wir haben sowohl bei den Ankünften als auch bei den Nächtigungen von Mai – Oktober ein leichtes Plus zu verzeichnen“, so Niessl. Die Ankünfte stiegen um 0,6 %, die Nächtigungen um 0,7 %. Laut Prognose würden die touristischen Ausgaben im Land 2015 voraussichtlich erstmalig mehr als eine Milliarde Euro betragen. Das sei nahezu eine Verdoppelung seit dem Jahr 2000. Niessl und Petschnig orten noch Potential nach oben.
Expertise von Top-Touristikern
In der neuen GmbH wird es künftig einen Expertenbeirat geben. „Im Expertenbeirat werden die Top-Touristiker der heimischen Tourismusbranche vertreten sein. Es geht vor allem darum, die grundlegenden strategischen Leitlinien zu erarbeiten. Es ist wichtig, dass wir hier alle maßgeblichen Touristiker des Landes an einen Tisch bekommen“, so Petschnig. Bereits zugesagt haben Bert Jandl, Generaldirektor Vila Vita Pannonia), Klaus Hofmann, Geschäftsführer St. Martins Therme und der Hotelier Karl Reiter (Stegersbach und Bad Tatzmannsdorf). „Weitere Kapazunder werden noch folgen“, kündigte Petschnig an.
Pressefotos zum Download: Tourismusgesetz LH Niessl LR Petschnig_1, _2
Bildtext: Landeshauptmann Hans Niessl und Landesrat MMag. Alexander Petschnig stellten Änderungen des Burgenländischen Tourismusgesetzes vor
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Wolfgang Sziderics, Hans-Christian Siess, 11. Dezember 2015
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