Burgenland stellt Rettungsdienste neu auf: Ausbau von Einsatzstellen und -teams, effiziente Neuordnung des Notarztsystems

Samariterbund-Burgenland-Geschäftsführer Mag. Gerald Fitz, Rotes-Kreuz-Burgenland-Geschäftsführer Dir. Thomas Wallner, MSc, Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil, LAbg. Bgm.in Elisabeth Böhm, Bgm. Erich Trummer, Präsident Gemeindevertreterverband Burgenland und Bgm. Leo Radakovits, Präsident Burgenländischer Gemeindebund.
Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil mit den Vertreterinnen und Vertretern von Städtebund, Gemeindevertreterverband, Gemeindebund, Rotem Kreuz und Samariterbund.
Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil präsentierte das neue Rettungsgesetz.
Grafik Rettungsstellen Burgenland - Bildquelle Rotes Kreuz Burgenland

LH Doskozil dankt Gemeindevertretern und Rettungsorganisationen: „Gemeinschaftliche Verantwortungsübernahme ermöglicht zukunftsträchtiges und leistungsstarkes System für Bevölkerung“

Das Rettungswesen steht vor immer größeren Herausforderungen und die Zahl der Einsätze steigt von Jahr zu Jahr, 2023 betrug sie 115.000. Um die Qualität der Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können, wurde das Burgenländische Rettungsgesetz neu erlassen und tritt mit 1. Juli in Kraft. Künftig sollen beispielsweise die Rettungsdienst-Standorte vom Land definiert werden. So wird eine flächendeckende Versorgung auf hohem Niveau sichergestellt. Der Rettungsbeitrag, mit dem das Land und die Gemeinden die Einsätze zu gleichen Teilen finanzieren, wurde mit Jahresbeginn angehoben, im Zuge des neu erlassenen Gesetzes wird er neu definiert und in der Abwicklung vereinfacht. „Wir können Unfälle nicht verhindern, Unfälle werden auch in Zukunft passieren. Gemeinsam bieten Land, Gemeinden und Rettungsorganisationen aber die beste Versorgung, die in einem Flächenbundesland möglich ist. Wir sichern eine flächendeckende und vor allem hochwertige notärztliche und rettungsdienstliche Versorgung – durch Maßnahmen wie die Positionierung eines zusätzlichen Notarzthubschraubers, den Ausbau von Rettungsdienststellen und eine Neuordnung der Notarztdienste in den Bezirken. Das neu erlassene Rettungsgesetz trägt den gestiegenen Anforderungen an die Rettungsorganisationen Rechnung“, betonte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der die Neuaufstellung des Rettungsdienstes gemeinsam mit der Städtebund-Vorsitzenden Elisabeth Böhm, Gemeindevertreterverbands-Präsident Erich Trummer, Gemeindebund-Präsident Leo Radakovits, Samariterbund-Burgenland-Präsident Johann Grillenberger und Geschäftsführer Gerald Fitz sowie dem Geschäftsführer des Roten Kreuzes Burgenland, Thomas Wallner, präsentierte. 

Die umfassende Überarbeitung des Burgenländischen Rettungsgesetzes aus dem Jahr 1995 berücksichtigt Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht und passt den öffentlichen Rettungsdienst im Burgenland an die veränderten rechtlichen, fachlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. 

Das Gesetz, das mit 1. Juli in Kraft tritt, schafft unter anderem eine Trennung zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Rettungsdienst. Die Rettungsdienst-Standorte werden künftig per Verordnung vom Land bestimmt, um die pro Einsatzzeitraum und Region erforderlichen Ressourcen für eine rasche und flächendeckende Versorgung verfügbar zu halten und so die Notfallversorgung noch weiter zu verbessern. Der Rettungsbeirat wird neu aufgestellt.

Das neu erlassene Rettungsgesetz schafft einen neuen gemeinschaftsrechtskonformen Ordnungsrahmen für den Rettungsdienst im Burgenland, der die Verantwortlichkeiten und die Zusammenarbeit aller Beteiligten unter Beachtung der bewährten Strukturen neu regelt, die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes auf einheitlich hohem und dem neuesten Stand entsprechenden Niveau sicherstellt und eine angemessene und transparente Verteilung der Kostentragung vorsieht. 

Neugestaltung des Rettungsbeitrages
Um die notärztliche und rettungsdienstliche Versorgung der Burgenländerinnen und Burgenländer weiterhin zu gewährleisten und für zukünftige Herausforderungen gerüstet zu sein, wurde der Rettungsbeitrag, also die Finanzierung des Rettungssystems durch Land und Gemeinden, neu definiert. Der Rettungsbeitrag wird laut der Rettungsbeitragsverordnung 2024 anhand eines Echtkostenmodells berechnet. Auch die Aufteilung der Kosten ändert sich: Während bisher der Rettungsbeitrag für den örtlichen Rettungsdienst ausschließlich von den Gemeinden und der Rettungsbeitrag für den überörtlichen Rettungsdienst komplett vom Land übernommen wurde, wird der Rettungsbeitrag im Ganzen nun jeweils zur Hälfte von Land und Gemeinden bezahlt. Der Rettungsbeitrag wurde ab dem heurigen Jahr von je 13,51 Euro auf je 24,42 Euro pro Einwohner – also um 89,9 Prozent – erhöht. 

Fortan wird der Rettungsbeitrag als jährlicher Vorwegabzug von Ertragsanteilen vom Land Burgenland einbehalten und den Rettungsorganisationen, mit denen ein Vertrag abgeschlossen wurde, zur Besorgung des Rettungsdienstes übermittelt. Diese Vorgehensweise spart den Gemeinden Zeit und Ressourcen.

Die über den Rettungsbeitrag gedeckten Kosten für Rettungsdienst und Krankentransport belaufen sich pro Jahr auf 14,4 Millionen Euro, von denen je 7,2 Millionen Euro von den Gemeinden und dem Land getragen werden. 

Ausbau von Einsatzstellen und Einsatzteams
Die Gemeinden und das Land erweisen sich als starke Partner, denn diese Erhöhung ermöglicht den Rettungsorganisationen eine höhere Handlungsfähigkeit und Zusatzangebote. So wurden der Stützpunkt in Rudersdorf zu einem 24-Stunden-Betrieb ausgebaut, zwei neue Einsatzstellen in Großpetersdorf und in Zurndorf geschaffen und zehn zusätzliche Einsatzteams positioniert. In einem ersten Ausbau wurde die Besetzung der insgesamt 15 Rettungswagen durch den Einsatz von vier hochqualifizierten Notfallsanitätern verbessert, die in den kommenden Jahren in einem weiteren Ausbau auf 15 aufgestockt werden. Insgesamt werden 2024 im Burgenland 60 Einsatzteams von 18 Standorten aus in den Einsatz fahren. Hinzu kommen fünf Notarzteinsatzfahrzeuge. Das Land unterstützt auch bei der Anschaffung der medizinischen und technischen Ausrüstung.

Effiziente Neuordnung des Notarztsystems:
Ein weiterer Meilenstein in der burgenländischen Notfallversorgung ist die bereits im Jänner 2024 mittels Regierungsbeschluss der Landesregierung auf den Weg gebrachte Neuordnung des Notarztsystems, durch die die Organisation vereinheitlicht und damit sowohl für Ärzte als auch für die Krankenhäuser und Rettungsorganisationen effizienter gestaltet wurde. 

Das neue Notarztsystem sieht für die Standorte Oberpullendorf, Oberwart und Güssing nun eine einheitliche Handhabung der Notarztdienste vor:

  • Werktags, in der Zeit von 7.30 bis 19 Uhr, werden Notarztdienste vom jeweiligen Krankenhaus abgedeckt. 
  • Außerhalb dieser Zeiten – also auch nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen – übernehmen Freelancer, also freie Ärztinnen und Ärzte, organisiert durch das Rote Kreuz, die Notarztdienste. 

„Ermöglicht wurde diese effiziente Neuordnung des Notarztsystems durch unser Ärztepaket, denn durch die Aufstockung der Gehälter für Spitalsärzte konnten zahlreiche Ärzte in den burgenländischen Krankenanstalten eingestellt werden, die nun als Notärzte arbeiten können. Der Einsatz von freien Ärzten außerhalb des Spitalsbetriebs, wird mit 150 Euro pro Stunde vergütet – dies bildet einen zusätzlichen Anreiz nicht nur für niedergelassene Ärzte, sondern auch für Spitalsärzte außerhalb ihrer Klinikdienste“, so Landeshauptmann Doskozil.

Unverändert bleibt die Organisation der Notarztdienste auf eigenen Wunsch an den Standorten Frauenkirchen und Eisenstadt. Die Notarztdienste im Stützpunkt Frauenkirchen werden wie bisher rund um die Uhr (24 Stunden) durch freie Ärztinnen und Ärzte zu einem Stundensatz von 150 Euro übernommen. Die Notarztdienste in Eisenstadt werden wie bisher rund um die Uhr (24 Stunden) durch das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder abgedeckt.

Notarzthubschrauber für das Nordburgenland
Entscheidend für die optimale, flächendeckende Notarztversorgung im Burgenland sind auch der zusätzliche Hubschrauber C18 und sein bereits im Bau befindlicher Stützpunkt in Frauenkirchen. Innerhalb von drei Monaten wurden bereits 300 Einsätze geflogen.

Insgesamt stehen für den C18, der mit seiner modernen medizinischen Ausstattung auch für dringende Transporte zwischen Spitälern optimal geeignet ist, vier Piloten, neun Flugretter und 25 Notärzte in Bereitschaft.

Gemeinsam mit dem Notarzthubschrauber, der von Oberwart aus das Südburgenland abdeckt, und dem zusätzlichen Hubschrauber-Standort in Wr. Neustadt, von dem aus auch in Zukunft Einsätze ins Mittelburgenland geflogen werden, sind alle Landesteile versorgt. 

Wegweisende Strukturreform durch gemeinsame Anstrengung
Das neue Rettungsgesetz wurde vom Land unter Einbeziehung der Rettungsorganisationen sowie der Vertretungsorganisationen für die Gemeinden erstellt. 

Städtebund-Vorsitzende Elisabeth Böhm sowie die Präsidenten von Gemeindevertreterverband und Gemeindebund, Erich Trummer und Leo Radakovits erklärten unisono: „Das Sozialsystem bedeutet eine gemeinschaftliche Verantwortung, die wir seitens der Gemeinden gemeinsam mit dem Land sehr gerne übernehmen. In für die Gemeinden durchaus finanziell schwierigen Zeiten haben Land, Gemeinden und Rettungsorganisationen eine wegweisende Strukturreform geschafft, auf die wir stolz sein können. Im Bundesländervergleich haben nun die Gemeinden im Burgenland mit 24,42 Euro den größten Anteil am Rettungsbeitrag und stellen damit die Versorgungssicherheit und eine Qualitätssteigerung im Land sicher. Diese Versorgungssicherheit ist ganz wichtig für die Bevölkerung. Denn letztendlich kommt diese Erhöhung des Rettungsbeitrages direkt den Bürgerinnen und Bürgern selbst zugute.“

Thomas Wallner, Geschäftsführer des Roten Kreuzes Burgenland, betonte: „Das Credo des Roten Kreuzes ist es immer, die Patientinnen und Patienten, die uns brauchen, in der richtigen Qualität und Quantität dorthin zu bringen, wo sie hingehören. Durch das neue Rettungsgesetz können wir nun diese Qualität und Quantität leisten. Für uns ist es immer wichtig, die Menge an Einsätzen bestmöglich abzuwickeln und auf konstant hohem Niveau zu halten, und das gelingt durch die neuen Strukturen und die Zusammenarbeit.“

Gerald Fitz, Geschäftsführer des Samariterbundes Burgenland, ergänzte: „Das burgenländische Modell ist ein Mustermodell, und wir werden jetzt schon in anderen Bundesländern gefragt, wie wir im Burgenland ein so zukunftsträchtiges und leistungsfähiges System zu schaffen. In der Notfallversorgung ist es ein Quantensprung, dass im RTW hinten jetzt direkt beim Patienten der Notfallsanitäter sitzt. Dafür ist viel Ausbildungs- und Organisationsarbeit notwendig, die durch das neue Rettungsgesetz und durch die enge Zusammenarbeit mit dem Land und den Gemeinden ideale Rahmenbedingungen erhält.“ 

„Diese Aufstockung des Rettungswesens soll, gemeinsam mit der Medizinerförderung und dem Ärztepaket dem aktuellen Trend, dass viele Patientinnen und Patienten sich immer mehr vom niedergelassenen Bereich in den spitalsambulatorischen Bereich verlagern, entgegenwirken“, so Landeshauptmann Doskozil abschließend. 

Fotos zum Download:
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Bildtext Rettungsdienst_Neu_1: Samariterbund-Burgenland-Geschäftsführer Mag. Gerald Fitz, Rotes-Kreuz-Burgenland-Geschäftsführer Dir. Thomas Wallner, MSc, Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil, LAbg. Bgm.in Elisabeth Böhm, Bgm. Erich Trummer, Präsident Gemeindevertreterverband Burgenland und Bgm. Leo Radakovits, Präsident Burgenländischer Gemeindebund.

Bildtext Rettungsdienst_Neu_2: Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil mit den Vertreterinnen und Vertretern von Städtebund, Gemeindevertreterverband, Gemeindebund, Rotem Kreuz und Samariterbund.

Bildtext Rettungsdienst_Neu_3: Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil präsentierte das neue Rettungsgesetz.

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland/Rotes Kreuz Burgenland

Nina Sorger, 28. Juni 2024

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