Unternehmen quer durch alle Branchen sind massiv von der Corona-Krise betroffen. Viele Unternehmen stehen vor existenzbedrohenden Herausforderungen und wissen nicht, wie es mit ihrem Unternehmen in den nächsten Wochen weitergeht. Neben dem bereits angekündigten burgenländischen Wirtschaftspaket, können Gemeinden auch bei der Erstattung der Kommunalabgaben Unternehmen in dieser schwierigen Situation unterstützen. „Eine zeitliche Verschiebung bzw. Stundung der Kommunalabgabe ist möglich und hilft jedem einzelnen Unternehmen“, heißt es von der für Gemeinden zuständigen Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf.
Die Einhebung der Kommunalsteuer fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Daher obliegt es der Gemeinde zu entscheiden, welche Maßnahme sie bei der Kommunalabgabe zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft in der Corona-Krise setzen will. „Grundsätzlich kann die Entrichtung der Kommunalabgabe auf einen späteren Zahlungszeitpunkt verschoben bzw. dem Unternehmen gestundet werden. Grundlage dafür bietet die Bundesabgabenordnung. Ein entsprechender Erlass, der die Möglichkeiten von Gemeinden für Zahlungserleichterungen von Gemeindeabgaben für Unternehmen in Krisenzeiten aufzählt, ging heute vom Land Burgenland an alle burgenländischen Gemeinden, so Eisenkopf.
Besonders erfreulich ist, dass sich auch viele burgenländische Gemeinden für eine Zahlungserleichterung bei Unternehmen aussprechen. „In den letzten Tagen gab es in meinem Büro viele Anfragen rund um eine mögliche Verschiebung, was die Einhebung der Kommunalsteuer betrifft. Es ist ein ganz großes solidarisches Zeichen der burgenländischen Gemeinden, dass sie natürlich auch die ortsansässigen Unternehmen in dieser schwierigen Situation unterstützten wollen. Daher war es wichtig, den Gemeinden rechtliche Wege und Empfehlungen im Sinne der Bundesabgabenordnung aufzuzeigen, wie sie der lokalen Wirtschaft im Zusammenhang mit den Gemeindeabgaben unter die Arme greifen können“, betont Eisenkopf.
Wichtig ist dabei zu betonen, dass sämtliche Abgaben und Steuern der Unternehmen natürlich weiter anfallen. Immerhin ist die Kommunalabgabe auch eine wichtige Einnahmequelle für die burgenländischen Gemeinden. „Es geht darum, mit dieser Maßnahme, eine Unterstützung gegen einen drohenden Liquiditätsengpass bei Firmen seitens der Gemeinden zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen wir aber auch Sorge tragen, dass die Corona-Krise nicht die burgenländischen Gemeinden in eine massive finanzielle Schieflage bringt“, so Eisenkopf. Der Erlass wird von den burgenländischen Gemeindevertreterverbänden mitgetragen.
Die Kommunalabgabe ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe. Sie wird von den Gemeinden erhoben, ist jedoch bundesgesetzlich geregelt. Der Kommunalabgabe unterliegen die Löhne und Gehälter, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.
Eisenstadt, 25. März 2020
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