Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus im Burgenland entgegenzutreten wurde laut Verordnung des Landes Burgenland auf Grund des COVID-19-Maßnahmengesetzes das Betreten von Seebädern, Stegen und Seehütten bis einschließlich 13. April 2020 untersagt. Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf kündigte heute an, die Verordnung nicht zu verlängern: „Wie angekündigt haben wir die befristete Verordnung evaluiert und sind nach intensiven Beratungen mit einschlägigen Expertinnen und Experten zum Ergebnis gekommen, dass die Verordnung mit 13.04.2020 außer Kraft treten soll und nicht verlängert wird. Die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus war und ist unser oberstes Ziel. Ich ersuche alle Betroffenen daher um Verständnis, dass diese Maßnahme zum Schutz aller temporär notwendig geworden ist.“
Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf appelliert noch einmal an die Bevölkerung geduldig zu sein: „Wir wissen, dass das schöne Wetter am Osterwochenende viele ins Freie lockt, aber wir wissen auch, dass wir Maßnahmen einhalten müssen, um einer weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Die Osterwoche ist entscheidend für eine schrittweise Rückkehr in die Normalität. Wenn uns das gelingen soll, müssen wir alle durchhalten und Disziplin beweisen. Deshalb bitte ich alle: Haben Sie Geduld. Halten Sie sich an die Maßnahmen. Haben Sie Verständnis. Gemeinsam schaffen wir diese herausfordernde Zeit!“
Eisenstadt, 09. April 2020
Bildtext: Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
Tel: 02682/600-2836
Fax: 02682/600-2278
post.oa-presse(at)bgld.gv.at
www.burgenland.at