Davon ausgenommen ist nur Parteienverkehr in dringenden Fällen nach telefonischer Voranmeldung. Die Erreichbarkeit des Amtes der Burgenländischen Landesregierung sowie der Bezirkshauptmannschaften per Telefon bzw. E-Mail ist weiterhin gewährleistet. Hingewiesen wird auch auf das Online-Angebot auf www.burgenland.at.
Die Landesbediensteten wurden angewiesen, vorübergehend und bis auf Widerruf zu Hause zu bleiben. Davon ausgenommen sind Personen, die zur Sicherstellung der unmittelbaren Aufgaben bei der Bekämpfung des Coronavirus erforderlich sind. Ebenfalls ausgenommen sind Dienststellenleiter, Bezirkshauptleute und Hauptreferatsleiter sowie unverzichtbares Schlüsselpersonal. Dies betrifft systemrelevante Dienststellen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Aufrechterhaltung des unbedingt erforderlichen Dienstbetriebes benötigt werden sowie Personal, das zur Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen unbedingt erforderlich ist.
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Wolfgang Sziderics, 15. März 2020
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