Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 ist der Parteienverkehr auf den Bezirkshauptmannschaften bis auf weiteres ausschließlich in unaufschiebbaren Fällen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Die Einschränkung der sozialen Kontakte dient sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften. Die Bezirkshauptmannschaften werden daher für nicht angemeldeten Parteienverkehr gesperrt.
Die übliche Erreichbarkeit der Bezirkshauptmannschaften per Telefon bzw. E-Mail während der Dienstzeiten ist jedoch weiterhin gewährleistet. Hingewiesen wird auch auf das Online-Angebot auf www.burgenland.at und auf E-Government Burgenland https://apps.bgld.gv.at/.
Diese Maßnahme gilt bis auf Widerruf.
Eisenstadt, 28. Oktober 2020
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