COVID-19: Kontrollen und Gesundheitschecks auch bei Einreisen aus Ungarn und Slowenien

Kontrollen und Gesundheitschecks auch bei Einreisen aus Ungarn und Slowenien

Mit Verordnung des Gesundheitsministeriums werden ab heute Null Uhr die Grenzkontrollen auch bei Einreisen aus Ungarn und Slowenien verschärft. Bei den Einreisenden werden auch Gesundheitschecks durchgeführt. Kontrolliert wird an den burgenländisch-ungarischen sowie burgenländisch-slowenischen Grenzen von den Gesundheitsbehörden gemeinsam mit Polizei und Bundesheer – ein entsprechender Assistenzeinsatz des Bundesheeres wurde von Seiten des Landes Burgenland angefordert.

Die neuen Maßnahmen bedeuten, dass Personen, die von Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen wollen, ein ärztliches Attest vorzuweisen haben, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das Attest darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein derartiges Zeugnis nicht vorlegen können, ist die Einreise zu verweigern. Österreichischen Staatsbürgern bzw. Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben ist die Einreise erlaubt. Sie haben sich jedoch zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen Heimquarantäne zu verpflichten. Sollte während dessen ein durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ sein, kann die Heimquarantäne verlassen werden.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Nicht anwendbar ist diese Verordnung auf den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) sowie auf den Pendler-Berufsverkehr. Die Verordnung tritt mit 3. April 2020 um 12.00 Uhr außer Kraft.

Von den Kontrollen und den Gesundheitschecks betroffen sind die Grenzübergänge Nickelsdorf, Klingenbach und Heiligenkreuz. Weiters auch die Grenzübergänge Pamhagen, Deutschkreutz, Rattersdorf, Schachendorf, Eberau und Bonisdorf.

Christian Bleich, 19. März 2020
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