COVID-19-Sonderbestimmungen und Testangebote laufen mit Ende Juni aus 

Ende der COVID-19-Bestimmungen

Ab 01. Juli keine Verkehrsbeschränkungen mehr; SARS-CoV-2-Tests nur mehr für symptomatische Personen bei niedergelassenen ÄrztInnen

Mit Ende Juni laufen das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz aus. Damit werden auch alle COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie die Meldepflicht von SARS-CoV-2 aufgehoben, und mit 01. Juli 2023 tritt das COVID-19-Überführungsgesetz in Kraft. Das bedeutet: Ab kommendem Samstag gilt eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht mehr als meldepflichtige Krankheit. Das Gratis-PCR-Test-Angebot in Apotheken und die Gurgeltestaktion „Gurgeln daheim“ sowie die elektronische Impfplattform des Landes Burgenland und der Grüne Pass werden mit Ende Juni eingestellt. Kostenlose SARS-CoV-2 Tests werden ab dann nur noch bei Auftreten von Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, bei niedergelassenen ÄrztInnen durchgeführt. 

Die Aufzeichnungen zur Corona-Pandemie im Burgenland schlagen sich in folgenden Zahlen nieder: Insgesamt wurden im Burgenland seit Februar 2020 – sowohl auf behördliche Anordnung als auch in Form von Screenings, Testaktionen und Testzentren des Landes sowie freiwilligen Testangeboten – 6.051.906 SARS-CoV-2-Tests durchgeführt. Seit dem 25. Februar 2020 wurden im Burgenland insgesamt 199.200 laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle verzeichnet. 639 Personen sind in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben. Derzeit bewegen sich die Infektionszahlen auf einem so niedrigen Niveau wie zuletzt im August 2021. Aktuell sind noch 163 Personen infiziert, das sind 6 weniger als in der Vorwoche. Erstmals seit August 2020 werden aus den burgenländischen Spitälern keine an COVID-19 erkrankten PatientInnen gemeldet.

Um die Entwicklung und Verbreitung von SARS-CoV-2 auch in Zukunft zu beobachten und angemessen darauf reagieren zu können, wird auch weiterhin durch das Gesundheitsministerium ein bundesweites Abwassermonitoring durchgeführt.

Geltende Bestimmungen und Änderungen ab 01. Juli 2023

Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und dem Inkrafttreten des COVID-19-Überführungsgesetzes gelten ab 01. Juli 2023 im Burgenland folgende Änderungen: 

Testangebot:

  • Das Angebot von 5 Gratis-PCR-Tests pro Person und Monat – sowohl in Apotheken als auch die Gurgeltestaktion „Gurgeln daheim“ – läuft mit Ende Juni aus. 
  • Ab 01. Juli werden kostenlose SARS-CoV-2-Testungen ausschließlich bei Auftreten von Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, durch niedergelassene ÄrztInnen angeboten.

Bei Symptomen und Infektion:

  • Die Online-Verdachtsfallmeldung sowie die Vergabe von PCR-Testterminen über die COVID-19-bezogene Gesundheitsberatung 1450 werden eingestellt.
  • Bei Symptomen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, kontaktieren Sie eine niedergelassene Ärztin bzw. einen niedergelassenen Arzt, wo bei Bedarf ein SARS-CoV-2-Test gemacht werden kann. Bei Gesundheitsfragen können Sie weiterhin die allgemeine Gesundheitsberatung 1450 kontaktieren. 
  • Im Fall einer Infektion mit SARS-CoV-2 gibt es ab 01. Juli keine Verkehrsbeschränkung mehr.
  • Daher ist auch keine Freitestung mehr notwendig und das Angebot des Landes Burgenland einer Online-Anmeldung zur Freitestung ist mit 01. Juli eingestellt. 

COVID-19-Medikamente:

  • Bei Bedarf sind COVID-19-Medikamente wie gehabt ausschließlich über niedergelassene ÄrztInnen erhältlich.

COVID-19-Schutzimpfung:

Die COVID-19-Schutzimpfung ist weiterhin ausschließlich bei den niedergelassenen ÄrztInnen im Burgenland möglich.

  • Die elektronische Impfplattform des Landes Burgenland wird mit 01. Juli 2023 eingestellt. 
  • Termine für COVID-19-Erst- oder Auffrischungsimpfungen können Sie aber weiterhin direkt bei Ihrer niedergelassenen Ärztin/ Ihrem niedergelassenen Arzt vereinbaren.

Grüner Pass:

  • Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr (aufrechte Impfung, Genesung) – wie die Zertifikate des Grünen Passes – sind in Österreich in keinem Bereich mehr erforderlich. Daher werden ab 01. Juli 2023 keine Zertifikate mehr erstellt. Sie stehen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Download zur Verfügung und können auch nicht mehr ausgedruckt werden.
  • Auch die Wallet App „Grüner Pass“ und die GreenCheck App werden mit 03. Juli 2023 eingestellt. 
  • Verabreichte Impfungen werden weiterhin verpflichtend von den impfenden ÄrztInnen in den eImpfpass eingetragen und können zusätzlich auch im „klassischen“ Impfpass oder auf Impfkärtchen in Papierform vermerkt werden. Auch ein Ausdruck aus dem eImpfpass ist weiterhin möglich.

Alle Informationen sowie gegebenenfalls aktuelle Maßnahmen rund um SARS-CoV-2 und COVID-19 finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.at/Corona.html.

Nina Sorger, 27. Juni 2023

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