„Natur- und Umweltschutz sind dem Land sehr wichtig. Diese Tatsache wird allein schon durch das Landesentwicklungsprogramm, das unter dem Titel ‚Mit der Natur zu neuen Erfolgen‘ erarbeitet wurde, mehr als verdeutlicht. Das Land investiert auch sehr viel in eine intakte Umwelt und es gibt eine ganze Reihe von Aktivitäten, um die natürlichen Ressourcen unseres Landes zu schonen. Alle wirtschaftlichen Projekte und Vorhaben, die hier umgesetzt werden, müssen mit den Schutzinteressen der Natur vereinbar sein. Ich bin davon überzeugt, dass DI Dr. Michael Graf für diese Funktion bestens geeignet ist, denn DI Dr. Graf hat als langjähriger Mitarbeiter seine bisherigen Aufgaben kompetent gelöst, dabei bereits große Erfahrungen im Bereich des Naturschutzes gesammelt und ist bekannt dafür, dass er einen sehr engagierten Zugang zu dieser Thematik hat, um den wichtigen Aufgaben der Burgenländischen Umweltanwaltschaft gerecht werden zu können“, so der Landeshauptmann, der die momentan größten Herausforderungen für die Umweltanwaltschaft des Burgenlandes im Bereich Breitspurbahn und der Erarbeitung eines Masterplanes für die Region Neusiedler See sieht. DI Dr. Michael Graf selbst will seine neue Funktion mit Ehrlichkeit, Kompetenz bzw. Objektivität ausüben und damit der Umwelt eine Stimme verleihen.
Der 48-jährige Graf lehrte 8 Jahre an der Fachhochschule Burgenland im Bereich Energie- und Umweltmanagement, ehe er Anfang 2010 zum Amt der Burgenländischen Landesregierung wechselte. Er war auch noch nach seinem Wechsel in den Landesdienst als Lektor an der Fachhochschule tätig. Im Landesdienst selbst war er zuletzt mit der Leitung des Referats Gewerbe in der Abteilung 5 - Baudirektion betraut: mit den Aufgabenbereichen technische Angelegenheiten und Sachverständigengutachten in Bereichen, wie beispielsweise Luftschadstoffe, Chemikalienwesen, Energietechnik und Heizungswesen. Der gebürtige Leithaprodersdorfer - wohnhaft in Deutsch-Brodersdorf -ist DI der Technischen Chemie und hat ein Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften absolviert. Das Auswahlverfahren zur Neubesetzung der leitenden Position der Umweltanwaltschaft Burgenland wurde durch ein Assessment-Center begleitet. Auf die öffentliche Ausschreibung hin gab es insgesamt 8 Bewerbungen. Gemäß Landesumweltanwaltschaftsgesetz mussten sich die Bewerberinnen und Bewerber einem Hearing durch den Umweltausschuss des Landtages stellen, der danach entschieden hat, welche beiden Bewerberinnen bzw. Bewerber am besten geeignet sind. Der externe Personalberater hat die Burgenländische Landesregierung über das Ergebnis der Anhörung der beiden Erstgereihten berichtet und DI Dr. Graf für die Bestellung als Landesumweltanwalt empfohlen.
Damit die Interessen des Natur- und Umweltschutzes glaubhaft, kompetent und effizient vertreten werden können, wurde im Jahr 2002 die Landesumweltanwaltschaft ins Leben gerufen, die per 01. Jänner 2003 ihre Arbeit aufgenommen hat. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Mitwirkung an Verwaltungsverfahren, die Parteistellung in Verfahren – beispielsweise in den Bereichen der Raumplanung, Flächenwidmung oder Abfallwirtschaft. Ein weiterer Punkt ist die Kontrollfunktion, denn der Umweltanwalt hat, sollte es Umweltmissstände geben, ein Initiativrecht. Besteht der Verdacht auf einen erheblichen Umweltmissstand, hat er unter Beisein eines Behördenvertreters das Recht, fremden Grund zu betreten. Eine wichtige Aufgabe kommt ihm auch bei der Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie bei der Berichterstattung an den Landtag und an die Öffentlichkeit zu. Seit 01. Jänner 2003 wurden rund 16.000 Akten bearbeitet und ca. 15.000 Verhandlungen, Veranstaltungen und Termine von der Umweltanwaltschaft des Burgenlandes durchgeführt. Schwerpunkte waren dabei die Handymasten-Problematik, die 380 KV-Leitung, der Verkehr in sensiblen Gebieten, die Pläne für Natura-2000-Gebiete, die Umweltverträglichkeitsprüfungen für die A6 – Spange Kittsee, die A7 – Südautobahn zur Grenze Heiligenkreuz, die Verlängerung der B61a, Naturverträglichkeitsprüfungen sowie zahlreiche Staub-, Lärm- und Geruchsbelästigungen. Niessl dazu: „Mit den beiden bisherigen Umweltanwälten, Mag. Hermann Frühstück und Mag. Werner Zechmeister, konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte, wie beispielsweise die Errichtung der 420 Windkraftanlagen, im Einklang mit der Natur umgesetzt und damit für das Land und die Burgenländerinnen und Burgenländer viel erreicht werden.“
Pressefoto zum Download:Präsentation Umweltanwalt DI Dr. Michael Graf
Bildtext: Landeshauptmann Hans Niessl mit DI Dr. Michael Graf, dem neuen Landesumweltanwalt des Burgenlandes
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
Fercsak Hermann, 25. April 2018
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