Die Landeswahlbehörde nach der Landtagswahlordnung 1995 hat heute in ihrer Sitzung über den Einspruch betreffend das Ergebnis der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 2.10.2022 in der Marktgemeinde Zurndorf endgültig entschieden. Der Einspruch wurde abgewiesen. Die Einspruchspunkte konnten aufgrund des von der Behörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens im Ergebnis nicht bestätigt werden. Die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Marktgemeinde Zurndorf kann nun innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides der Landeswahlbehörde beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
Eisenstadt, 24. November 2022
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