Es braucht Gespräche mit dem Gesundheitsminister

Landesrat Dr. Leonhard Schneemann

GesundheitsreferentInnen der Bundesländer fordern Gespräche mit dem Gesundheitsminister – Ideenpapier der Bundesländer für eine Verbesserung der Versorgung wurde bereits im Oktober 2022 vorgelegt – Bedürfnisse der PatientInnen müssen in den Mittelpunkt

In den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen werden die Weichen für die Zukunft des österreichischen Gesundheitssystem gestellt. Das Gesundheitssystem leidet unter einer enormen finanziellen Unterfinanzierung, die dazu führt, dass die finanzielle Grundlage des Systems nicht mehr mit den Leistungen, die der Versichertengemeinschaft versprochen werden, übereinstimmt. Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts sind nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist Zeit, dass die Finanzierung im Gesundheitsbereich und das Leistungsversprechen in Einklang gebracht werden.

„Die laufenden Verhandlungen sind für das Gesundheitssystem in Österreich und damit den Ländern entscheidend. Der Finanzausgleich muss immer die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen. Stattdessen werden enorme Kosten auf die Länder, Gemeinden und Krankenhäuser verlagert. Der Bund muss endlich wieder zu einer gerechten Finanzierung zurückkehren, anstatt wie in den letzten Jahren immer mehr Kosten auf Länder, Gemeinden und Spitalsbetreiber abzuwälzen“, unterstreicht Landesrat Leonhard Schneemann gemeinsam mit den GesundheitsreferentInnen der Länder LH-Stv.in Christine Haberlander, LRin Martina Rüscher, LH-Stv. Christian Stöckl und LR Peter Hacker. 

Verhandlungen mit dem Finanzminister: Ideenpapier aus den Bundesländern bereits im Oktober 2022 vorgelegt

Die LandesgesundheitsreferentInnen haben bereits im Oktober 2022 dem Gesundheitsminister entsprechende Vorschläge präsentiert, über die strukturiert zu verhandeln ist. Der Fokus der Reform sollte auf der gezielten Stärkung der öffentlichen Gesundheitsversorgung - insbesondere des ambulanten Bereichs - nach dem "Sachleistungsprinzip" liegen. Die Deckung der Behandlungskosten durch die soziale Krankenversicherung bzw. durch die öffentlichen Spitäler ist zu stärken. Die Notwendigkeit privater Gesundheitsausgaben der ÖsterreicherInnen ist zurückzudrängen. 

Der erste Schwerpunkt der Reform liegt auf der Finanzierung der ambulanten Versorgung. Die derzeitige Finanzierung setzt Anreize für die Sozialversicherungen, PatientInnenströme ins Krankenhaus zu lenken oder diese Entwicklung zumindest nicht zu verhindern. Um das zu ändern, soll die bisherige Deckelung der Finanzierungsbeiträge der Sozialversicherung auf den stationären Bereich begrenzt und der gesamte ambulante Bereich vollumfänglich von der Sozialversicherung finanziert werden.

Der zweite Schwerpunkt der Reform betrifft das Gesundheitspersonal. Die Frage, in welchem medizinischen Gebiet nach Absolvierung der Ausbildung gearbeitet werden soll, ist strategisch durch eine Bedarfsplanung zu regeln. Die Entgeltzuschüsse des Bundes sollen durch entsprechende Bundesmittel für die Länder in eine dauerhafte Gehaltserhöhung für die Pflegeberufe überzuführen sein.

Der dritte Schwerpunkt der Reform ist die massive Stärkung von Public Health. Prävention und öffentliche Gesundheitsfürsorge müssen eine starke Rolle im österreichischen Gesundheitssystem einnehmen. Maßnahmen müssen zielorientiert und flächendeckend.

„Vom Reden ins Tun kommen“: Länder fordern mehr Tempo ein 

Auch im Zuge der heutigen Bundeszielsteuerungskommission mahnten die LandesgesundheitsreferentInnen erneut ein mehr an Tempo ein.

„Die Reformvorschläge, also die inhaltlichen Pläne und Ideen der Länder, liegen seit längerem auf dem Tisch des Gesundheitsministers. Nun soll mit dem Gesundheitsminister über die finanzielle Ausgestaltung dieser Vorschläge verhandelt werden. Der Minister hat einen Termin für Anfang Mai zugesagt. Die Stoßrichtung aus Ländersicht ist klar: Die Gesundheit der Menschen und die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten müssen dabei vorrangig den monetären Vorgaben sein“, so die Landesrätinnen und Landesräte unisono. 

21. April 2023

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