FinanzreferentInnen-Konferenz: Neuer Verteilungsschlüssel bei Finanzausgleich gefordert

Die LandesfinanzreferentInnen vor Burg Schlaining

Stärkung der Länder und Gemeinden als gemeinsames Ziel

Auf Burg Schlaining im Südburgenland fand heute, 5. Mai 2023, der Abschluss der zweitägigen LandesfinanzreferentInnen-Konferenz (LFRK) statt, zu der LH Hans Peter Doskozil geladen hatte. Zentrale Themen waren die aktuellen Verhandlungen zum Finanzausgleich mit dem Bund, die ausstehenden Zahlungen des Bundes für die von den Ländern vorfinanzierten COVID-19-Maßnahmen sowie die zukünftigen Kriterien des Österreichischen Stabilitätspaktes. Beim Finanzausgleich sprechen sich die Bundesländer einheitlich für einen neuen, vertikalen Verteilungsschlüssel aus.

„Um die stetig wachsenden finanziellen Anforderungen auf Seiten der Länder und Gemeinden, gerade im Gesundheits- und Pflegebereich, weiter stemmen zu können, braucht es bis Jahresende einen tragfähigen Beschluss beim Finanzausgleich. Die Länder stehen dabei in Verantwortung, ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen und strukturelle Reformen vorzunehmen, der Bund muss mit einem neuen, leistungsangepassten Verteilungsschlüssel den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der kommenden Jahre sicherstellen“, betonte Burgenlands Finanzchef und LH-Vorsitzender Hans Peter Doskozil. Dies bekräftigte auch LH Markus Wallner, Finanzreferent Land Vorarlberg. „Die Ausgaben der Länder und Gemeinden steigen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Bildung stärker als beim Bund – dies muss jetzt berücksichtigt werden“, so Wallner. LH-Stv.in Gaby Schaunig, Finanzreferentin Land Kärnten betonte: „Um bis Jahresende zu einem abgestimmten, neuen Finanzausgleichbeschluss zu kommen, drängt die Zeit“. Kärnten, das mit 1. Juli den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz übernimmt, werde gemeinsam mit den anderen Ländern alles daransetzen, zu einem Ergebnis zu kommen. „Verhandlungsbereitschaft muss es aber auf allen Seiten geben“, so Schaunig.

Bundesländer fordern neuen, vertikalen Verteilungsschlüssel

Beim derzeit gültigen Finanzausgleich werden die Steuermittel mit dem Schlüssel von ca. 68 Prozent (Bund), 20 Prozent (Länder) und 12 Prozent (Gemeinden) verteilt. Die Forderung der Länder an den Bund sieht ab dem kommenden Finanzjahr eine Verteilung von ca. 60,5 Prozent (Bund), 25 Prozent (Länder) und 14,5 Prozent (Gemeinden) vor. Konkret würde das für die Länder ein Plus von rund 5 Milliarden Euro jährlich und für die Gemeinden ein Plus von knapp 3 Milliarden Euro bedeuten. Für das Land Burgenland selbst würde das ein Plus von rund 165 Mio. Euro jährlich bedeuten. 

Die Länder haben vereinbart, sich für eine Intensivierung der Finanzausgleichs-Verhandlungen einzusetzen, um einen zeitgerechten Abschluss – einschließlich der erforderlichen gesetzlichen Anpassungen – für die Erstellung der Landesvorschläge 2024 der Länder zu ermöglichen.

Gesundheits- und Pflegewesen bei neuem Finanzausgleich im Fokus

Bei den heutigen Gesprächen zum Finanzausgleich stand einmal mehr der Gesundheits- und Pflegebereich im Fokus. Bereits vor Wochen hatte LH Doskozil einer Kompetenzverschiebung bei den Spitälern eine klare Absage erteilt und sich für eine Neugestaltung der Leistungsverrechnung ausgesprochen. Ziel des Finanzausgleiches müsse es sein, ein System zu etablieren, das bundesweit ein hochqualitatives Gesundheitssystem und ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin sicherstelle. Strukturelle Reformen, eine Aufstockung und Attraktivierung der Kassenverträge sowie eine gesetzliche Neuregelung der Bereitschaftsdienste sind daher für LH Doskozil unumgänglich. Auch die Finanzierung des steigenden Personalbedarfes im Pflegebereich sowie die fehlenden Reformen im Bildungsbereich wurden ebenso diskutiert wie die Kosten durch den Klimawandel. Letztere sind im Finanzausgleich noch gar nicht berücksichtigt, werden aber die Länder und Gemeinden künftig vor neue Herausforderungen stellen, sind sich die FinanzreferentInnen einig. 

Klärung der künftigen Kriterien des Österreichischen Stabilitätspaktes

In diesem Zusammenhang ist auch die weitere Forderung der Länder nach rascher Klärung der zukünftigen Kriterien des Österreichischen Stabilitätspaktes zu sehen. Die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Interesse von Menschen, Wirtschaft und Klima müsse dabei ohne Sanktionsdrohungen möglich sein. Die Bundesländer ersuchen daher den Finanzminister um Aufnahme raschestmöglicher Gespräche zur Neuregelung des Österreichischen Stabilitätspaktes und halten fest, dass eine Zustimmung der Länder zu einer Neufassung des Österreichischen Stabilitätspaktes ab dem Jahr 2024 nur erfolgen kann, wenn die zukünftigen Finanzierungsfragen im Rahmen des weiteren Finanzausgleichs vorab geklärt sind.

Weiterentwicklung der FH´s: Ausweitung der angewandten Forschung

Die noch immer ausstehenden Zahlungen des Bundes für die von den Ländern vorfinanzierten COVID-19-Maßnahmen waren heute ebenso Thema wie die Weiterentwicklung der Fachhochschulen. Die FinanzreferentInnen richten dabei eine Forderung an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, zum Ausgleich für die durch die aktuellen Krisen entstandenen Teuerungen mit einhergehenden steigenden Personalkosten und Energiekosten, die Fördersätze für FH-Studienplätze ab Jänner 2024 um 20 Prozent anzuheben. Weiters wird zur Absicherung der Qualität und zur Ausweitung der angewandten Forschung an Fachhochschulen, gefordert, eine nachhaltige wettbewerbsorientierte Forschungsfinanzierung von rund 25 Millionen Euro jährlich einzurichten.

Pressefoto zum Download:„LandesfinanzenreferentInnenkonferenz“

Bildtext „LandesfinanzenreferentInnenkonferenz“: Die LandesfinanzreferentInnen vor Burg Schlaining

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland

Mag. Sabine Bandat / Hans Christian Siess, 5. Mai 2023

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