Um die Gesundheitsbehörden zu entlasten, eine schnellere Abarbeitung zu ermöglichen und auch die Aufrechterhaltung des Betriebs in burgenländischen Unternehmen und Einrichtungen zu gewährleisten, gibt es seit gestern, dem 17. März, einige Neuerungen für positiv getestete Personen. Die Freitestung ist für positiv getestete Personen sowie für Kontaktpersonen nun ab dem 5. Tag der Quarantäne und in allen befugten PCR-Teststellen – also z.B. BITZ, Apotheken, „Gurgeln daheim“ – ohne behördliche Beprobungsanordnung möglich. Zudem können per PCR-Test positiv getestete Personen ab sofort ihren CT-Wert auf der Internetseite https://ctwert.lsz-b.at online abrufen. Personen mit positivem Antigen-Test und/oder Symptomen können sich ab sofort außerdem online unter https://covidverdacht.lsz-b.at als Verdachtsfall melden und müssen nicht mehr die Gesundheitsberatung 1450 anrufen.
Voraussetzung für die Freitestung für Covid-19-positive Personen ist Symptomfreiheit für mindestens 48 Stunden. Für sie gilt dann das Zertifikat über ein negatives Testergebnis oder ein positives Testergebnis mit einem CT-Wert über 30 als Nachweis für die Aufhebung der Quarantäne und muss für den Fall einer Überprüfung gemeinsam mit dem Absonderungsbescheid immer mitgeführt werden. Der Gesundheitsbehörde müssen Termin und Beprobungsart nicht extra bekannt gegeben werden. Bei einem PCR-Testergebnis unter 30 läuft die Absonderung bis zum Ende des Absonderungsbescheides weiter.
CT-Wert-Selbstabfrage
Um die Gesundheitsbehörden und vor allem die Corona-Hotlines zu entlasten, gibt es ein neues Online-Service: die CT-Wert-Selbstabfrage. Personen mit einem positiven behördlich angeordneten Test sowie mit einem positiven in den BITZ durchgeführten PCR-Test haben die Möglichkeit, ihren CT-Wert über die Internetseite https://ctwert.lsz-b.at online abzufragen.
Verdachtsfallmeldung
Um die überlasteten Leitungen der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 zu entlasten, gibt es für Personen mit positivem Antigen-Schnelltest und/oder Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen, ab sofort die Möglichkeit, online ihren Verdachtsfall oder positiven Selbsttest an die Burgenländischen Gesundheitsbehörden melden. Auf der Internetseite https://covidverdacht.lsz-b.at sind die persönlichen Daten, Kontaktdaten, die Art der Symptome sowie das Datum des letzten Schul- oder Arbeitstages einzutragen. Anschließend wird man von der 1450 kontaktiert und erhält einen behördlich angeordneten Beprobungstermin in einer Drive-in-Teststraße des Roten Kreuzes. Ein zusätzlicher Anruf bei der Gesundheitsberatung 1450 ist nicht nötig. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie auch weiterhin die Gesundheitsberatung 02682 1450 kontaktieren.
Bei positivem Test gilt also folgende Vorgehensweise:
- Positiver Antigen-Schnelltest: Melden Sie sich über covidverdacht.lsz-b.at als Verdachtsfall. Sie erhalten einen Beprobungstermin.
- Symptome, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten: Melden Sie sich über covidverdacht.lsz-b.at als Verdachtsfall. Sie erhalten einen Beprobungstermin.
- Positiver PCR-Test: Rufen Sie NICHT die 1450 – die Gesundheitsbehörden
Bestimmungen in vulnerablen Bereichen nach wie vor aufrecht
Was die allgemeinen Covid-19-Schutzmaßnahmen betrifft, hat das Burgenland schon seit 28. Februar bis einschließlich 31. März Bestimmungen für den Zutritt von MitarbeiterInnen und BesucherInnen in sensible und vulnerable Bereiche der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (insbesondere Spitäler und Altenwohn- und Pflegeheime) in Kraft, mit denen die Bundesvorgaben verschärft wurden. Diese Regeln bleiben aufrecht. Einerseits sind verpflichtende Tests für geimpfte als auch ungeimpfte MitarbeiterInnen vorgeschrieben, andererseits müssen BesucherInnen einen gültigen PCR-Test vorweisen.
Weitere Informationen gibt es unter www.burgenland.at/coronavirus