„Ragweed ist ein besonders aggressiver Allergieauslöser und stellt für viele Menschen eine enorme Belastung dar. Es ist auch eine invasive Pflanze, die sich vor allem auf Ackerflächen rasch ausbreitet und damit die Ernte bedroht. Deshalb habe ich mich vor zwei Jahren dazu entschieden, dass wir uns dieser Problematik stellen. Eine wichtige Maßnahme war die Einrichtung einer Melde- und Koordinierungsstelle für die Ragweed-Bekämpfung, bei der sich Betroffene melden können, dann wird der Ragweed-Fund erfasst und ein Mitarbeiter der Stelle gibt Handlungsempfehlungen ab. Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist jetzt der Entwurf für ein Ragweed-Gesetz. Das ist erstmalig in Österreich“, betonte Landesrätin Astrid Eisenkopf.
„Auch der volkswirtschaftliche Schaden, der durch Ragweed verursacht wird, ist bemerkenswert. Er wird österreichweit mit nicht weniger als 100 Millionen Euro beziffert. Das Ragweed-Gesetz, das in den letzten Wochen erarbeitet wurde und wir Ihnen heute präsentieren, nennt sich `Gesetz zur Bekämpfung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Beifußblättrigen Traubenkrauts` – auch Ragweed genannt. Adressat des Gesetzes sind die Eigentümer von Grundstücken bzw. sonstige Verfügungsberechtigte im gesamten Landesgebiet“, so FPÖ-Klubobmann Géza Molnár.
Mit dem neuen Gesetz sollen Grundstückseigentümer verpflichtet werden, ihre Grundstücke frei von sogenannten „Ambrosia-Organismen“ zu halten. Hinzu werden im Gesetz Bekämpfungs- und Entsorgungsgrundsätze normiert. Auf behördlicher Ebene wird die zentrale Koordinierungsstelle gesetzlich festgeschrieben. Unterstützt werden soll die Koordinierungsstelle von fachlich geschulten Organen der Bezirksverwaltungsbehörden und der Gemeinden. Dabei soll es Ragweed-Verantwortliche geben, die Wahrnehmungen bei der Koordinierungsstelle melden müssen. Eine Meldepflicht für die Bevölkerung wird im Gesetz nicht vorgeschrieben.
Wird Ragweed festgestellt, kommt es in weiterer Folge zu einer Aufforderung an den Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten, die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung sicherzustellen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, soll es auch möglich sein, Maßnahmen per Bescheid vorzuschreiben. Reagiert der Grundstückseigentümer auch darauf nicht, kann letztendlich die Behörde auch die Ersatzvornahme durch Dritte veranlassen.
„Rund 10 Prozent der Pollenallergiker in Österreich reagieren auf Ragweed, das sind rund 100.000 Personen, die tatsächlich von starken Beschwerden betroffen sind. Diese Beschwerden können Niesen, Juckreiz in den Augen und der Nase oder Atembeschwerden sein. Erfreulich ist, dass wir bei unseren derzeitigen Messdaten sehen, dass das Ambrosia-Vorkommen auf Pollen gerechnet derzeit stagniert. Im Burgenland gibt es keine Zunahme, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Das heißt, die ersten Maßnahmen, die im Burgenland gesetzt wurden, fruchten bereits“, sagte Prof. Uwe Berger.
Der Ragweed-Gesetzesentwurf soll jetzt in Begutachtung geschickt werden. Die Beschlussfassung des Gesetzes im Burgenländischen Landtag soll voraussichtlich im Herbst stattfinden und mit 1.1.2020 in Kraft treten.
Pressefoto zum Download:Ragweed
Bildtext Ragweed (v.l.n.r.): Mag. Peter Zinggl (Hauptreferat Landesplanung), Mag. Hermann Frühstück (Radweeg-Koordinierungsstelle), FPÖ-Klubobmann Géza Molnár, Landesrätin Mag. Astrid Eisenkopf und Prof. Uwe Berger (Leiter der Forschungsgruppe Aerobiologie und Polleninformation an der Medizinischen Universität Wien)
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Mag. Sabine Bandat, 15. Juli 2019
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