Laut der seit 25. Jänner geltenden Fassung der Notmaßnahmenverordnung des Bundes muss man beim Betreten öffentlicher Orte und in geschlossenen Räumen – vor allem auch im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln – eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 tragen. Da FFP2-Masken aus hygienischen Gründen immer wieder gewechselt werden müssen, entsteht hier vor allem für Personen in herausfordernden sozialen Verhältnissen, wie MindestsicherungsbezieherInnen oder MindestpensionistInnen, ein erheblicher Kostenaufwand. Um auch Menschen, die sich die regelmäßige Anschaffung einer FFP2-Maske nur schwer leisten können, ausreichenden Gesundheitsschutz bieten zu können, werden vom Bund kostenlos FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Damit auch alle bedürftigen Burgenländerinnen und Burgenländer auf unkomplizierte Weise zu FFP2-Masken kommen, hat das Land Burgenland die zur Verfügung gestellten Masken direkt an die burgenländischen Gemeinden geliefert.
Sozial schwache Personen, die sich die regelmäßige Anschaffung von FFP2-Masken nicht leisten können, können sich ihre FFP2-Masken direkt von ihrem burgenländischen Gemeindeamt abholen.
Nina Sorger, 24. Februar 2021
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