Jugendlandesrätin Daniela Winkler lädt zur Teilnahme an der SongChallenge 2025

Die beliebte SongChallenge findet auch heuer statt.

Mit der Song Challenge 2025 bekommen junge burgenländische Musikerinnen und Musiker wieder eine große Chance und eine große Bühne. Anmeldungen sind bis zum 16. März 2025 möglich

Es ist wieder soweit – bereits zum neunten Mal bietet die traditionelle burgenländische SongChallenge auch 2025 wieder jungen Musikerinnen und Musikern eine große Bühne. In gewohnter Manier findet der Musikwettbewerb statt, bei dem junge Musikerinnen und Musiker ihr Talent unter Beweis stellen und sich einem breiten Publikum präsentieren können. Für die Teilnahme muss eine Eigenkomposition eingereicht werden, die von einer unabhängigen Jury bewertet wird. Die Homepage, die sich in neuem, frischem Design präsentiert, liefert dazugehörige Infos, Teilnahmebedingungen und bietet die Möglichkeit zur Anmeldung. Landesrätin Winkler zeigt sich zufrieden ob der zunehmenden Beteiligung in den letzten Jahren. „Die steigenden Zahlen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstreichen, dass Musik bei den Jungen einen hohen Stellenwert hat. Großes Interesse daran beweisen auch die vielen Aufrufe im Internet - an Spitzentagen bis zu 130 000! Wir haben auch von Teilnehmern viele positive Rückmeldungen bekommen. Die SongChallenge zeigt uns, wie viele außergewöhnlich begabte musikalische Talente wir im Burgenland haben, die hervorragende Beiträge liefern“, sagt Landesrätin Daniela Winkler. 

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern winken Preise im Gesamtwert von 20 000 Euro. Alle eingebrachten Beiträge werden von einer unabhängigen Jury bewerteten.  Der Sieger oder die Siegerin erhält 5 000 Euro. Es gibt einen eigenen Newcomer-Preis mit einer separaten Wertung für Musikerinnen und Musiker unter 18 Jahren. Die drei Bestplatzierten Newcomer erhalten 600, 400 und 200 Euro. Weiters gibt es eine professionelle Studioaufnahme zu gewinnen. Jene Musikerin, jener Musiker oder die Band, die mit dem Sonderpreis ausgezeichnet wird, gewinnen eine kostenlose professionelle Studioaufnahme eines Songs mit dem Profimusiker Jerry Meehan, in Co-Produktion mit seinem Partner Stefan Trenker, im Wert von 5 000 Euro. Der Gesamtwert aller Preise beträgt rund 20 000 Euro wobei der Sonderpreis direkt von Jerry vergeben wird.  

Die Anmeldefrist endet am 16. März 2025. Drei Tage später werden alle Beiträge online freigeschalten und am 4. April bewertet die Jury die Beiträge. Damit beginnt das Publikumsvoting, bei dem Interessierte für ihre Favoriten ihre Stimme abgeben können.  

Eine Teilnahme ist an folgende Kriterien geknüpft: 

  1. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 13 Jahre.
  2. Das Höchstalter als Solistin oder Solist darf 30 Jahre nicht überschreiten. Für Gruppen/Bands darf das Durchschnittsalter maximal 30,0 Jahre betragen. Außerdem darf kein Bandmitglied älter als 35 Jahre sein.
  3. Das Höchstalter in der U18-Kategorie ist 18 Jahre für Solististinnen oder Solisten. Für Bands in dieser Kategorie darf das Durchschnittsalter maximal 18 Jahre betragen.
  4. Du musst entweder aus dem Burgenland sein, hier zumindest zweitwohnsitzlich gemeldet sein oder im Burgenland die Schule besuchen. Für Bands gilt, dass zumindest die Hälfte der Bandmitglieder deiner Band aus dem Burgenland ist oder die Schule im Burgenland besucht.
  5. Teilnehmer*innen früherer SongChallenge-Wettbewerbe können nur mit einem neuen Song mitmachen.
  6. Gewinnerinnen und Gewinner (Erstplatzierte) der SongChallenge sind von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
  7. U18-Gewinnerinnen oder -Gewinner dürfen weiter an der SongChallenge teilnehmen. Solange sie noch unter 18 Jahre alt sind, werden sie aber nicht mehr für die Wertung der U18-Kategorie berücksichtigt.
  8. Anmeldungen erfolgen ausschließlich im Internet unter songchallenge.at/anmeldung.
  9. Mit der Teilnahme erklärt die Band beziehungsweise die Solistin oder der Solist ausdrücklich, dass die Einreichung ausschließlich eine Eigenkomposition und keine Coverversion ist. Für allfällige Verletzungen des Urheberrechtes und daraus resultierende Schadenersatzforderungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  10. Die Gesamtdauer des Titels darf nicht länger als sieben Minuten betragen. Reine Instrumentalnummern sind auch zulässig – dann muss natürlich kein Text bei der Anmeldung hochgeladen werden.
  11. Beiträge mit menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Symbolen und/oder Texten werden nicht zugelassen und vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  12. Die Musikrichtung muss im weitesten Sinne Popularmusik (Rock, Pop, Jazz, Fusion, Funk, Hip-Hop, Metal, Elektronische Musik etc.) sein. Klassik, Volksmusik und volkstümliche Musik können aufgrund der schweren Vergleichbarkeit zur Popularmusik nicht berücksichtigt werden.
  13. Die Auswertung erfolgt nach den auf der Regel-Seite angegebenen Kriterien.
  14. Die Preisträger*innen erklären sich dazu bereit, im Rahmen der Preisverleihung aufzutreten.
  15. Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre eingereichten Songs und Informationen zur nicht-kommerziellen Nutzung zum Zweck der Promotion des Wettbewerbs verwendet werden dürfen.
  16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Am 15. April 2025 werden die fünf bestgereihten Beiträge und der beste Newcomer online präsentiert. Der Zeitpunkt und Ort der Preisverleihung mit den endgültigen Platzierungen wird noch bekannt gegeben.

Gewinne:

1. Platz: 5000 Euro 
2. Platz: 3500 Euro
3. Platz: 2500 Euro
4. Platz: 1500 Euro
5. Platz: 1000 Euro

Newcomer-Preise: 

1. Platz: 600 Euro
2. Platz: 400 Euro
3. Platz: 200 Euro

Nähere Auskünfte finden sich auf der Website www.songchallenge.at oder bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 9 – Landesjugendreferat unter Tel.: 02682 600-2485 oder per E-Mail: post.a9-jugend(at)bgld.gv.at 

Zum Herunterladen der Fotos klicken Sie auf den folgenden Link:SongChallenge 2025

Bildtext Familienfest Neusiedl am See 2025: Die beliebte SongChallenge findet auch heuer statt.

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland/Büro LRin Winkler/Novak

Eisenstadt, 6. März 2025

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