Es gibt klare Regeln. Die neue Öffnungszeiten-Verordnung ermöglicht es, sowohl in touristisch geprägten Gemeinden, als auch in Pendlergemeinden die Öffnungszeiten flexibler zu gestalten – aber das ganz ohne Personal und auch die Anzahl der Wochenöffnungszeiten darf max. 72 Stunden nicht überschreiten. Dabei wird auch nicht verpflichtet, am Sonntag zu öffnen. „Es droht keine Sonntagsöffnung durch die Hintertür“, versichert Wirtschaftslandesrat Dr. Leonhard Schneemann. Die Ausnahmeregelung erlaube nur eine Öffnung ohne Personal. Die Einhaltung werde man auch rigoros kontrollieren.
Gelten werden die erweiterten Öffnungszeiten unter anderem für Containerlösungen oder für Kaufhäuser mit den technischen Voraussetzungen. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Bedarfs, mit der Ausnahme von Alkohol. Die Wochenöffnungszeiten bleiben weiterhin auf max. 72 Stunden reglementiert. „Die neue Verordnung soll als weitere Maßnahme dabei unterstützen, die Nahversorgung in den Kommunen sicherzustellen. Gerade für kleinere Nahversorger und Pendlergemeinden können die erweiterten Öffnungszeiten zusätzliche Einnahmen bedeuten“, betont Landesrat Dr. Schneemann. Damit kommt das Land dem Wunsch einiger Gemeinden, neben den 43 Gemeinden der Klassen I und II, ebenfalls in die Liste der von der Verordnung umfassten Orte aufgenommen zu werden, nach. Die Erfüllung der Voraussetzungen der Gemeinden, welche im Rahmen des Begutachtungsverfahren Bedarf gemeldet haben, wird derzeit geprüft.
Rückfragehinweis:
Bianca Werfring
Pressesprecherin Büro LR Schneemann
Tel.: +43 57 600-2262
bianca.werfring(at)bgld.gv.at
www.burgenland.at
Foto zum Download: LR Schneemann
Bildtext: Porträtaufnahme Landesrat Dr. Leonhard Schneemann
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
Eisenstadt, 28. Mai 2024
Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
Tel: 02682/600-2941
Fax: 02682/600-2278
post.oa-presse(at)bgld.gv.at
www.burgenland.at