Landes-Sicherheitszentrale: weitere Maßnahmen nach RH-Bericht präsentiert

LH-Stv. Johann Tschürtz und LSZ-GF DI (FH) Christian Spuller kündigten Selbstanzeige der Landessicherheitszentrale beim Finanzamt wegen nicht abgeführter Lohnabgaben an.
LH-Stv. Johann Tschürtz und LSZ-GF DI (FH) Christian Spuller kündigten Selbstanzeige der Landessicherheitszentrale beim Finanzamt wegen nicht abgeführter Lohnabgaben an.
LH-Stv. Johann Tschürtz und LSZ-GF DI (FH) Christian Spuller kündigten Selbstanzeige der Landessicherheitszentrale beim Finanzamt wegen nicht abgeführter Lohnabgaben an.

LH-Stv. Tschürtz: „Sauberkeit und Transparenz sind mir in der Landessicherheitszentrale besonders wichtig“ *** Der kürzlich veröffentlichte, von Sicherheitsreferent Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz in Auftrag gegebene Rechnungshofbericht (Prüfungszeitraum 2011 bis 2016) zur Landessicherheitszentrale (LSZ) hatte verschiedene Mängel im Dienstbetrieb und in der wirtschaftlichen Gebarung der LSZ offenbart.

Wie Tschürtz heute bei einem Pressegespräch bekannt gab, sei der LSZ durch die nicht ordnungsgemäße Abrechnung von Dienstfahrten ein Schaden von 26.000 Euro entstanden. Die LSZ werde Selbstanzeige beim Finanzamt erstatten und die Summe beim Mitarbeiter rückfordern.

Neben 71 anderen Punkten war die nicht ordnungsgemäße Abrechnung von Dienstfahrten einer der vom Landesrechnungshof aufgezählten Mängel. Im Fall eines – ehemaligen – LSZ-Mitarbeiters sei es zu einer Verlegung des Dienstortes Eisenstadt nach dessen Wohnort Oberwart gekommen. Dessen ungeachtet habe die tatsächliche Dienstverrichtung in Eisenstadt stattgefunden. Die mit dem LSZ-Dienstfahrzeug erfolgten Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort seien als privat und somit als Sachbezug zur Entlohnung zu werten gewesen. Die Berechnung durch eine extern beauftragte Steuerprüfungskanzlei habe nun über den Zeitraum 2011 bis 2016 einen aushaftenden Lohnsteuerbetrag und somit Schaden von 26.000 Euro ergeben. „Wir werden jetzt Selbstanzeige erstatten, die Summe beim Finanzamt abführen und sie dann vom ehemaligen Mitarbeiter einfordern“, kündigte Tschürtz an. Ob die inkriminierte Handlungsweise – die Verlegung des Dienstortes an den Wohnort – absichtlich erfolgt sei, wäre noch abzuklären.

Die derzeit stattfindende Umstrukturierung der LSZ, die unter anderem 15 neue Dienstanweisungen enthalte – von Genehmigungen von Abwesenheiten bis hin zu Überstundenregelungen – gewährleiste, dass derartige Unregelmäßigkeiten künftig von vornherein ausgeschlossen seien, betonte LSZ-Geschäftsführer Christian Spuller. 

„Es ist offenbar, dass es in der LSZ Handlungsbedarf gibt. Ich möchte eine lückenlose Aufklärung aller Punkte, die vom Landesrechnungshof bemängelt wurden. Ein Neuanfang in der Landessicherheitszentrale liegt mir sehr am Herzen, die Sicherheit im Land ist einer der sensibelsten Bereiche“, so Tschürtz.

Pressefotos zum Download:  LSZ_Landes-RH-Bericht_Maßnahmen_1, _2, _3

Bildtext:   LH-Stv. Johann Tschürtz und LSZ-GF DI (FH) Christian Spuller kündigten Selbstanzeige der Landessicherheitszentrale beim Finanzamt wegen nicht abgeführter Lohnabgaben an.

Bildquelle:   Bgld. Landesmedienservice

Hans-Christian Siess, 15. März 2018

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