Der Landessicherheitsrat ist ein beratendes Gremium sowie eine Koordinationsplattform und bereitet erforderlichenfalls Entscheidungen für den Landeshauptmann und die übrigen Mitglieder der Burgenländischen Landesregierung sowie für die gesetzlich zuständigen Organe vor.
„Das Thema ‚Sicherheit‘ hat einen umfassenden Aufgabenbereich zum Inhalt, dem auch in der Burgenländischen Landesverwaltung zentrale Bedeutung zukommt. Aufgrund der Kompetenzbestimmungen in der Bundesverfassung ist die Zuständigkeit im Bereich Sicherheit zwischen Bund, Land und Gemeinden geteilt. Auch sind die Abgrenzungen nicht immer ganz klar - je nachdem um welchen Aspekt der Sicherheit es sich handelt. Umso wichtiger war es mir, eine dementsprechende Abstimmungsplattform ins Leben zu rufen, in der alle Blaulichtorganisationen, das Militärkommando Burgenland, die Bezug habenden Abteilungen in der Landesverwaltung sowie die Interessenvertretungen der Gemeinden involviert sind. So kann einerseits im Krisenfall ein koordiniertes Vorgehen, andererseits aber auch ein Erfahrungsaustausch untereinander ermöglicht werden“, betonte Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz, der auch den Vorsitz in diesem Gremium innehat, am 23. Februar 2018 in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Mag.a Brigitte Novosel, Leiterin der Abteilung 2, Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
In der am 22. Februar 2018 abgehaltenen konstituierenden Sitzung des Landessicherheitsrates wurde auch eine Geschäftsordnung erlassen. Diese sieht vor, dass der Landessicherheitsrat zumindest zweimal jährlich stattfinden wird. Auch externe Sachverständige bzw. Berater in Sicherheitsfragen können diesem Gremium beigezogen werden. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, Arbeitsgruppen zu einzelnen Themenbereichen einzurichten. Ziel des Landessicherheitsrates ist aber auch die Beratung der Entscheidungsträger des Landes in strategischen Sicherheitsfragen sowie die Vorberatung für den Landessicherheitsgipfel. Weiters sind Beratungen zu aktuellen Themen, wie beispielsweise zum „Digitalen Katastrophenschutzplan“ oder aber auch beim Auftreten eines „Blackouts“, eines längerfristigen Stromausfalls, vorgesehen. Dabei sollen die Feuerwehren in den Gemeinden die Möglichkeit haben, als zentrales Organ das jeweilige Feuerwehrhaus als Stützpunkt mittels Notstromaggregat zu beleuchten und als erste und konkrete Anlaufstelle für die Bevölkerung zu agieren.
Pressefotos zum Download:Landessicherheitsbeirat 1, 2, 3
Bildtext: Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz präsentierte gemeinsam mit Mag.a Brigitte Novosel, Leiterin der Abteilung 2, Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, den Landessicherheitsrat als neue Koordinationsplattform für Sicherheitsangelegenheiten
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Fercsak Hermann, 23. Februar 2018
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