Lärm- und Geruchsbelästigung, Anstandsverletzung, Teilbereiche der Prostitution, verbotene Tierhaltung oder die Verwendung von Wappen sind Bereiche, die im Landes-Polizeistrafgesetz geregelt sind. Das aus dem Jahr 1986 stammende Gesetz sei „novellierungsbedürftig, weil sich das Gesellschaftsleben seit den Siebziger-, Achtzigerjahren grundlegend verändert hat“. Einige Strafbestimmungen würden einer dringenden Anpassung, zum Teil auch Verhärtung, bedürfen.
Tschürtz nennt als ein Beispiel die „nur marginal definierte“ „Anstandsverletzung“, die zu viel Deutungsspielraum zuließe („Es ist verboten, den öffentlichen Anstand zu verletzen“).
Änderungsbedarf ortet er auch etwa bei den Bestimmungen zum Schutz kritischer Infrastruktur, bei Belästigung von Bürgern, oder bei aggressiver Bettelei. Verbieten will er das Fotografieren durch Privatpersonen an Unglücksorten und der Verbreitung dieser Fotos in sozialen Netzwerken. Bestimmten Vergehen wie Lärmerregung könnte wiederum mit Sicherstellung von Gegenständen wirksam begegnet werden.
Ausgangspunkt für die geplante Novellierung seien unter anderem zahlreiche Wünsche, die Bürger an ihn herangetragen hätten. Tschürtz kündigt an, einen Gesetzesentwurf einzubringen und diesen mit dem Regierungspartner und den Landtagsfraktionen sowie mit Vertretern der Exekutive zu diskutieren. Man werde sich dabei auch die Gesetze der anderen Bundesländer sehr genau anschauen. Das neue burgenländische Landes-Polizeigesetz könne noch heuer beschlossen und solle „ein breites, das modernste und effizienteste Polizeistrafgesetz Österreichs“ werden.
Pressefotos zum Download: Reform Landes-Polizeistrafgesetz_1, _2
Bildtext: LH-Stv. Tschürtz kündigt Novellierung des Landes-Polizeistrafgesetzes an
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Hans-Christian Siess, 23. März 2017
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