LH-Stv.in Eisenkopf: Vorsicht bei Osterfeuer aufgrund anhaltender Trockenheit

LH-Stv. Astrid Eisenkopf

Vor dem Beginn des Osterfestes richtet Landeshauptmannstellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf einen Appell an alle, die den Brauch des Osterfeuers begehen, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten.

Das Osterfeuer ist ein beliebtes Brauchtum, das in vielen Ortschaften des Landes gepflegt wird. Aufgrund der Trockenheit rät LH-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf heuer zu besonderer Vorsicht beim Entzünden des Osterfeuers. Um dieses Brauchtum aufrecht zu erhalten, hat das Burgenland mit der „Verbrennungsverbots-Ausnahmeverordnung“ auch die rechtliche Grundlage geschaffen. Es dürfen ausschließlich biogene und sehr trockene Materialien verwendet werden, damit ein sauberes Abbrennen gewährleistet ist und es zu keiner erhöhten Feinstaubbelastung kommt. „Grünschnitt oder gar Abfall dürfen natürlich nicht verbrannt werden“, betont LH-Stellvertreterin Eisenkopf. 
Prinzipiell muss bei Osterfeuern beachtet werden, dass diese ausschließlich in den Nächten von Karfreitag auf Karsamstag sowie Karsamstag auf Ostersonntag und Ostersonntag auf Ostermontag abgehalten werden sollten. Die Feuer dürfen auch jeweils am Wochenende vor und am Wochenende nach Ostern abgebrannt werden. LH-Stv.in Eisenkopf verweist darauf, dass die Feuer allgemein zugänglich sein müssen und eine Aufsichtsperson anwesend sein muss. „Das Abbrennen von Material im eigenen Garten ist kein Brauchtumsfeuer und somit verboten. Das nächste Grundstück muss 25 Meter vom Osterfeuer entfernt sein, ab einer Windgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern ist das Abbrennen aus Sicherheitsgründen verboten“, betont Eisenkopf, die heuer aufgrund der anhaltenden Trockenheit zu besonderer Vorsicht rät. 

Keinen Mist verbrennen 
Um diese Brauchtümer aufrecht zu erhalten, hat das Burgenland mit der "Verbrennungsverbots-Ausnahmeverordnung" auch die rechtliche Grundlage geschaffen. Aus diesem Grund ist auf das Verbrennen von feuchtem, grünem und beschichtetem (Farben, Lacke, etc.) Holz zu verzichten. 

Vor dem Anzünden auf Igel & Co checken 
Osterfeuer sind häufig gerne gesehene Aufenthalts- und Nistplätze für Igeln, Eidechsen, Schlangen oder Vögeln. „Daher sollte sichergestellt werden, dass kein Material angezündet wird, das schon länger im Freien liegt“ betont Eisenkopf. 

Nähere Informationen mit weiteren Sicherheitsvorkehrungen sind unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20000837   verfügbar.


Mag.a Doris Fischer, 03. April 2023

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