Ausgangspunkt für die Studie war die Enquete im Bgld. Landtag zum Thema „Kinder und Jugendliche mit Behinderung“. Im Mai 2019 fand auf Initiative des Soziallandesrates ein Runder Tisch mit Behindertenorganisationen statt. Ein Ergebnis dieses Dialogs war die Ausarbeitung dieses Bedarfsplans. Dieser wird nun vom „Kompetenzzentrum für Nonprofit Organisationen und Social Entrepreneurship“ der Wirtschaftsuniversität Wien unter der Leitung von Dr. Christian Schober in Kooperation mit der Sozialabteilung im Amt der Burgenländischen Landesregierung ausgearbeitet.
„In einem rund zwölfmonatigen Partizipationsprozess wird eine umfassende Bedarfserhebung durchgeführt, und die Empfehlungen werden dann Schritt für Schritt in die Tat umgesetzt werden“, erklärte Illedits. Zentrale Fragen der Studie werden sein: „Wie viele Menschen mit Behinderungen gibt es im Burgenland?“ oder „Welchen Unterstützungsbedarf haben diese?“ Beigezogen werden im Burgenland tätige Behindertenorganisationen wie auch die Patienten- und Behindertenanwaltschaft. Ende 2020 soll der Bedarfsplan fertig sein.
Derzeit sind im Landesbudget 2019 über 50 Millionen Euro für die direkte Behindertenhilfe (Heilbehandlungen, orthopädische Versorgung, Erziehung und Schulbildung, berufliche Eingliederung, Sicherung des Lebensbedarfs, Unterbringung in Behinderteneinrichtungen u.v.m.) budgetiert. 2019 wurde bereits die Weiterführung der Eingliederungshilfen in Form einer Schulassistenz bewilligt. Durch den Wegfall des Kostenbeitrags vom Pflegegeld bleibt den Schülerinnen und Schülern mehr Geld zur Deckung ihres Pflegebedarfs. Ebenso wurden im „Zukunftsplan Pflege“ Menschen mit Behinderung berücksichtigt: So kann die Pflege- und Sozialberatung in den Bezirkshauptmannschaften des Landes von Behinderten und deren Familien genutzt werden. Auch das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige kann von Personen, die Behinderte betreuen, in Anspruch genommen werden.
Der Soziallandesrat erklärte die Herangehensweise in der Studie: „Wir gehen systematisch vor, sehen uns genau an: Wie ist der Bedarf, wo unterscheidet sich der Ist- vom Soll-Zustand? Welche Schrauben müssen wir drehen um Menschen mit besonderen Bedürfnissen das Leben im Burgenland zu erleichtern?“ Bei der Erhebung des Ist-Zustandes wird auf einen partizipativen Prozess mit der Einbindung Betroffener gesetzt. In enger Zusammenarbeit mit jenen Organisationen, die sich den Anliegen von Menschen mit Behinderung widmen, möchte das Land Burgenland das Leistungsangebot für diese noch weiter ausbauen - und zwar in allen Lebensbereichen, etwa bei Bildung, der Freizeitgestaltung und am Arbeitsmarkt.
Dr. Christian Schober vom „Kompetenzzentrum für Nonprofit Organisationen und Social Entrepreneurship“ der Wirtschaftsuniversität Wien erklärte, in einem ersten Schritt werde der Status quo erhoben. Es gebe aktuell keinen exakten Zahlen, wieviele Menschen mit Behinderung in Österreich Betreuungsbedarf hätten. Erst nach dieser Erhebung können Konzepte für die nächsten fünf beziehungsweise zehn Jahre ausgearbeitet werden. Anhand dieser Statistik für das Burgenland mit den einzelnen Regionen könne erfasst werden, welche Art der Unterstützung Behinderte benötigen und wollen, so der Studienleiter.
Durch die Teilnahme von Behindertenorganisationen und auch Betroffenen und deren Familien an der Studie können Ideen gesammelt, der Bedarf festgestellt und ein Leistungskatalog erstellt werden. Die Ergebnisse der Studie werden in Handlungsstrategien für die Landespolitik zusammengeführt. Das Burgenland sei das erste Bundesland in Österreich, das eine solche gesamtheitliche Erhebung zur Situation von Behinderten durchführe, sagte Schober.
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Bildtext:
Bild PK_Illedits_Behindertenbereich NEU_1.jpg: Soziallandesrat Christian Illedits und Dr. Christian Schober
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Mag. Christian Frasz, 10. Oktober 2019
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