LR Illedits: Jedem Kind, die bestmöglichen Bedingungen bieten

Die Teilnehmer der Referentenkonferenz in Eisenstadt

Auf Einladung des Burgenlandes tagten drei Tage lang die Landes-Kinder- und Jugendhilfereferenten in Eisenstadt. Am dritten und letzten Tag wurden von den politischen Referenten und der Vorsitzführung von Soziallandesrat Christian Illedits insgesamt siebzehn Tagesordnungspunkte einstimmig beschlossen. Bundesministerin Ines Stilling, die in der Bundesregierung für Frauen, Familien und Jugend zuständig ist, wohnte der Konferenz am letzten Tag bei. „Es ist unsere Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass sich jedes Kind unter den besten Bedingungen, unter einer Minimierung jeglicher Störfaktoren, optimal entwickeln kann“, unterstrich Illedits.

2019 jähren sich für die Kinder- und Jugendhilfe zwei besondere Jubiläen: Im November vor 60 Jahren wurde die Erklärung der Rechte des Kindes verabschiedet und vor 30 Jahren die internationale Kinderrechtskonvention der Vereinten Nation.
An den ersten Tagen der Konferenz tagten bereits bundesländerübergreifende Gremien auf unterschiedlichen Ebenen, um die Beschlüsse für den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich, die von den politischen Referenten der Bundesländer gefasst wurden, vorzubereiten.

Die Tagesordnung umfasste insgesamt 17 Punkte, erklärte der burgenländische Soziallandesrat Christian Illedits in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der zuständigen Landesrätin in Oberösterreich, Birgit Gerstorfer zum Abschluss der Konferenz. Die wichtigsten Themen waren die bundeseinheitliche Absicherung von Qualitätsstandards - wie diese das Burgenland durch eine Verordnung bereits gesichert hat - in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, die sozialrechtliche Absicherung von Pflegeeltern und die Bekämpfung von Kinderarmut.

Ein Antrag, den das Land Burgenland eingebracht hat, ist die Fortführung der Arbeitsgemeinschaft zur Beobachtung und Diskussion fachlicher Erkenntnisse. Damit können fachliche länderübergreifende Orientierungshilfen vorgeschlagen, diskutiert und umgesetzt werden. Eine Bund-Länder Vereinbarung für Kinder- und Jugendhilfe (KJH) sei es erforderlich, sagten die beiden Landesräte, um weiterhin bewährte Strukturen und Vernetzungen zu erhalten, um die erforderliche Qualitätsentwicklung in Österreich noch weiter auszubauen wie auch die Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium zu gewährleisten. Illedits betonte in diesem Zusammenhang, dass die Volkanwaltschaft dem Land Burgenland für die neuen Kinder- und Jugendhilfe-Verordnung ein positives Zeugnis ausgestellt hat. Die Kinder- und Jugendhilfe wurde in einem breit angelegten Prozess grundlegend überarbeitet, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden, so der Landesrat.

Eine Kernforderung der Kinder- und Jugendhilfe-Konferenz war die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Pflegeeltern sowie die Ausweitung des Kindergeldes für Pflegeeltern. Die Konferenz beschloss die Forderung nach einer durchgängigen und einheitlichen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung speziell von Pflegepersonen in Österreich zu ermöglichen.

Im Bereich der Bekämpfung der Kinderarmut nannte Landesrätin Gerstorfer eine Kindergrundsicherung als geeignetes Instrument, um Familien in einer prekären finanziellen Situation zu unterstützen. Diese solle einkommensabhängig an Familien mit Bedarf ausbezahlt werden und könne auch Sachleistungen beinhalten. Gerade in Bezug auf die Jubiläen der Erklärung der Rechte des Kindes und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nation müsse diese Diskussion in Gang gesetzt werden. Mit einer Kindergrundsicherung, sagte Gerstorfer, werden die Chancen von Kindern maßgeblich erhöht.

Zahlen und Fakten für 2018:

Im Burgenland gibt es 35 bewilligte sozialpädagogische Einrichtungen, österreichweit sind es 1.019 Einrichtungen.

Österreich:

In Österreich erhielten 36.255 Kinder und Jugendliche 2018 Unterstützung in der Erziehung.
13.325 Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der vollen Erziehung betreut.
1.974 junge Erwachsene (18- bis 21-Jährige) wurden im stationären Bereich betreut, 1.057 im Rahmen der ambulanten Hilfen.
Für 89.760 Kinder und Jugendliche wurden Rechtsvertretungen gemäß ABGB (Obsorge, Unterhalt) übernommen;
63.713 Minderjährige vertrat die KJH bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und 2.116 in fremdenrechtlichen Angelegenheiten.
Insgesamt lagen die Ausgaben im Bereich Kinder- und Jugendhilfe bei 659,6 Mio. Euro – davon entfallen rund drei Viertel auf die volle Erziehung.

Burgenland:

1.587 Kinder und Jugendliche erhielten 2018 Unterstützung der Erziehung.
376 Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Vollen Erziehung betreut.
44 junge Erwachsene (18- bis 21-Jährige) wurden im stationären Bereich betreut, 14 im Rahmen der ambulanten Hilfen.
Es wurden 758 Beratungen in Eltern- und Mutterberatungsstellen durchgeführt.
Jährliche Ausgaben im Bereich Kinder- und Jugendhilfe im Burgenland betrugen rund 27 Mio. Euro.

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Bildtext:

LH-Stv. Beate Prettner (Kärnten), LH-Stv. Heinrich Schellhorn (Salzburg), LR Gabriele Fischer (Tirol), LR Katherina Wiesflecker (Vorarlberg), BM Ines Stirling, LR Christian Illdedits (Burgenland), LR Ulrike Königsberger-Ludwig (Niederösterreich), LR Birgit Gerstorfer (Oberösterreich) und LR Jürgen Czernohorszky (Wien)

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Mag. Christian Frasz, 6. November 2019

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