Maul- und Klauenseuche: Bei Reisen zu Ostern unbedingt Vorsichtsmaßnahmen beachten

Auch über Ostern sind an allen noch geöffneten Grenzübergängen Seuchenteppiche eingerichtet, und auch die Einfuhrkontrollen in Grenznähe werden fortgesetzt.

LH-Stv.in Haider-Wallner/LR Dorner: Keine tierischen Produkte mitbringen und etwaige Verzögerungen bei der Einreise aus Ungarn und der Slowakei berücksichtigen!

Die Maßnahmen zur Vermeidung eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Österreich bleiben auch über Ostern aufrecht. Aus den Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei, wo die hochansteckende Tierseuche ausgebrochen ist, dürfen weder lebende Tiere noch Frischfleisch oder Jagdtrophäen empfänglicher Tierarten eingeführt werden. In allen Bezirken des Burgenlandes werden in Grenznähe Kontrollen durch die Exekutive durchgeführt. Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner appelliert an alle Personen, die nach Ungarn oder in die Slowakei reisen: „Beachten Sie unbedingt alle Vorsichtsmaßnahmen, bringen Sie insbesondere keine Tiere oder tierischen Produkte mit! Nur so können wir die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche weiterhin verhindern.“ Verkehrslandesrat Heinrich Dorner rät: „Da auch die Grenzsperren weiterhin aufrecht sind und die Einreise nach wie vor über die Seuchenteppiche führt, wählen Sie, wenn Sie aus der Slowakei und Ungarn wieder einreisen, eine Route über die geöffneten Grenzübergänge und planen Sie genügend Zeit ein, um für etwaige Verkehrsverzögerungen gerüstet zu sein!“

Nach den Fällen von Maul- und Klauenseuche in Ungarn und der Slowakei ist nach wie vor besondere Vorsicht geboten. Ställe sollen nicht betreten, Tiere nicht gefüttert und Wild nicht aufgescheucht werden. „Wir müssen jeden Kontakt zu Rindern, Schweinen, Schafen und anderen Klauentieren meiden. Das gilt in Ungarn und der Slowakei genauso wie im Burgenland. So kann jeder einen Beitrag leisten, die hochansteckende Tierseuche zu stoppen“, betont Haider-Wallner. Sie appelliert auch, „auf die Einfuhr tierischer Produkte der betroffenen Arten gänzlich zu verzichten. Sicherheit geht vor!“

Die Einfuhr von Klauentieren nach Österreich unterliegt generell einer strengen Überwachung; Transporte müssen vorab den Veterinärbehörden gemeldet werden. Zusätzlich gelten erhöhte Anforderungen an Transporteur*innen und Betreiber*innen von Schlachthöfen, insbesondere hinsichtlich Reinigung, Desinfektion und Quarantäneregelungen.

Laut der Novelle der MKS-Sofortmaßnahmenverordnung herrscht ein Verbringungsverbot für folgende Produkte aus den MKS-Sperrzonen (Schutz-, Überwachungs- und weitere Sperrzone) in Ungarn und der Slowakei:

  • lebende, empfängliche Tiere
  • frisches Fleisch wie Faschiertes, Cevapcici, Rohwürste (z.B. Salami), jedes nicht durcherhitzte Fleisch. Erlaubt sind z.B. gekochte Würste, lang gesalzene oder lang gereifte Fleischprodukte.
  • Rohmilch und Kolostrum (= Erstmilch)
  • rohe Nebenprodukte der Schlachtung (alle Teile von geschlachteten/getöteten Tieren, z.B. Herz, Niere, Leber, Köpfe, Klauen, Häute, Därme etc.)
  • Gülle und Mist
  • Jagdtrophäen
  • Wild in der Decke (= Fell), erlegtes Wild
  • Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh, soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 geerntet wurden.

Dieses Verbringungsverbot gilt für Tiere, die seit dem 1. März 2025 in den MKS-Sperrzonen in der Slowakei und Ungarn erzeugt wurden bzw. von wildlebenden Tieren stammen, die seit diesem Zeitpunkt erlegt wurden.

Osterreiseverkehr: Seuchenteppiche und Kontrollen an Grenzübergängen

Wer in den Osterferien nach Ungarn oder in die Slowakei verreist, sollte außerdem beachten, dass die Sperre von 21 kleinen Grenzübergängen nach wie vor aufrecht ist. An den geöffneten Grenzübergängen sind Seuchenteppiche errichtet, , über die alle einreisenden Fahrzeuge zur Desinfektion fahren müssen.

Folgende Grenzübergänge im Burgenland sind gesperrt: 

  • Andau - Jánossomorja
  • Andau - Kapuvar (Zugang zur Brücke von Andau)
  • Baumgarten – Sopron
  • Deutsch Jahrndorf – Rajka
  • Deutschkreutz - Harka
  • Deutschkreutz – Nagycenk
  • Halbturn - Várbalog
  • Halbturn - Várbalog (Albertkazmerpuszta)
  • Klostermarienberg - Olmod
  • Loipersbach - Ágfalva
  • Lutzmannsburg - Zsira
  • Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira
  • Lutzmannsburg (Therme) - Zsira
  • Neckenmarkt - Harka
  • Nickelsdorf - Rajka
  • Nikitsch – Sopronkövesd
  • Nikitsch - Zsira
  • Ritzing (Helenenschacht) - Sopron (Brennbergbánya)
  • Schattendorf - Ágfalva
  • Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep)
  • Wallern - Kapuvár (Zugang zur Brücke von Wallern)

Der Grenzübertritt ist weiterhin über folgende Grenzübergänge möglich:

  • Kittsee – Jarovce (A6)
  • Nickelsdorf – Hegyeshalom 1 (A4)
  • Nickelsdorf –  Hegyeshalom 2
  • Pamhagen – Fertöd 
  • Klingenbach - Sopron
  • St. Margarethen – Sopronköhida
  • Deutschkreutz - Kopháza
  • Rattersdorf – Köszeg

Alle Grenzübergänge in den Bezirken Oberwart, Güssing und Jennersdorf sind nach wie vor geöffnet und ungehindert passierbar. Allerdings hat die Polizei auch in diesen Bezirken ihre Kontrollen in Bezug auf das Einfuhrverbot von lebenden Paarhufern sowie Frischfleischprodukten aus den Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei verschärft. 

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Bildtext MKS Grenzen: Auch über Ostern sind an allen noch geöffneten Grenzübergängen Seuchenteppiche eingerichtet, und auch die Einfuhrkontrollen in Grenznähe werden fortgesetzt. 

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland

Eisenstadt, 16. April 2025

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