Nach den Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei, startet heute, Mittwoch, ein großangelegtes Überwachungsprogramm, um eventuelle Infektionen an Tieren rasch zu finden. In der erweiterten Sperrzone („Beobachtungszone“) im Nord- und Mittelburgenland werden sämtliche Betriebe kontrolliert und Stichproben mittels Tupferprobe genommen und von der AGES ausgewertet. Sowohl die Überwachungs- als auch die erweiterte Sperrzone bleiben aus derzeitiger Sicht bis 17. Mai aufrecht, um durch Biosicherheitsmaßnahmen, Betriebskontrollen und ein Einfuhrverbot für Tiere und Frischfleischprodukte eine Einschleppung des MKS-Virus nach Österreich zu verhindern. Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner: „Wir müssen alles tun, um eine Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern. Das heute startende Überwachungsprogramm ist eine wichtige Maßnahme zur Früherkennung. Zusätzlich brauchen wir lückenlose Grenzkontrollen und Seuchenteppiche an allen Grenzübergängen. Das Innenministerium ist hier gefordert.“
Das Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit den Veterinärdirektionen ein Überwachungsprogramm für die sogenannte erweiterte Sperrzone („Beobachtungszone“) ausgearbeitet. Sie erstreckt sich vom Osten Niederösterreichs über die Bezirke Neusiedl, Eisenstadt-Umgebung, Eisenstadt und Rust, Mattersburg bis Oberpullendorf.
Dort werden ab sofort sämtliche 660 Betriebe von Tierärzt*innen kontrolliert. Die Tiere werden auf klinische Symptome untersucht und die Einhaltung der Maßnahmen zur Biosicherheit überprüft. In rund 150 Betrieben werden zusätzlich monatlich Proben genommen. Dies entspricht einer von der Statistik Austria und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) errechneten Stichprobe, die einen ständigen Überblick über mögliche Infektionen erlaubt.
Dazu werden die Amtstierärzt*innen der Veterinärdirektion Burgenland und der Bezirksverwaltungsbehörden von praktischen Tierärzt*innen unterstützt, die eigens für diese Aufgabe von Amts wegen beauftragt wurden. Die Probennahme erfolgt über Tupferprobe in der Nase und im Maul des Tieres, anschließend werden die Proben von der AGES ausgewertet.
Wöchentliche Proben in der Überwachungszone
In der Überwachungszone, die aufgrund ihrer Nähe zum ungarischen MKS-Ausbruchsort Levél die vier Gemeinden Deutsch Jahrndorf, Nickelsdorf, Halbturn und Mönchhof umfasst, fielen bei der Beprobung am vergangenen Freitag sämtliche Tests negativ aus. Um auch weiterhin sicher sein zu können, dass diese Zone frei von MKS ist, werden die zwölf Betriebe in diesen vier Gemeinden bis auf weiteres wöchentlich beprobt.
In diesen vier Gemeinden gilt derzeit auch ein Jagdverbot, damit Wildtiere nicht unnötig aufgescheucht werden und das Virus bei ihrer Flucht unter Umständen weitertragen. Die Burgenländische Landesregierung appelliert auch an die Bevölkerung, bei Spaziergängen in den betroffenen Gemeinden besonders darauf zu achten, Wild nicht zu beunruhigen. Hunde sollen unbedingt an der Leine geführt werden.
Wenn Symptome auftreten
Wenn bei einer Kontrolle oder von Betreiber*innen selbst Symptome festgestellt werden, die auf Maul- und Klauenseuche hindeuten, erfolgt eine Meldung an den zuständigen Amtstierarzt oder die zuständige Amtstierärztin. Im betroffenen Betrieb wird von allen Tieren nochmals eine Blutprobe genommen. Der Betrieb wird sofort mündlich gesperrt, bis das Labor das Ergebnis der Untersuchung vorlegt.
Wird ein MKS-Fall labordiagnostisch bestätigt, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Sperre des betroffenen Betriebes
- Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
- Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
- Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 Kilometer um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 Kilometer um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung und tlw. Beprobung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
- Handelsrestriktionen
Appell an Tierhalter*innen: Biosicherheitsmaßnahmen einhalten!
Da infizierte Klauentiere das Virus bereits vor Auftreten der ersten Symptome ausscheiden und eine Ansteckung auch über kontaminierte Gegenstände (z.B. Schuhe, Futter, etc.) möglich ist, ist es wichtig, dass Landwirt*innen, aber auch private Tierhalter*innen von Paarhufern höchste Hygienestandards penibel einhalten:
- saubere Stallkleidung
- Quarantäne
- Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln
- Unterbindung des Zutritts zu Stallhaltungen für betriebsfremde Personen
Bei Auftreten der folgenden Symptome bei Klauentieren ist umgehend die Veterinärbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) zu verständigen:
- kleinen Geschwüren an Euter, Klauen oder Maul
- vermehrtes Speicheln oder bluten aus dem Maul oder Nase
- Fieber (40 bis 42 Grad)
- Schmerzen
- Apathie
Allgemeine Informationen zur Maul- und Klauenseuche
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Sie betrifft ausschließlich Paarhufer wie Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Büffel aber auch Rotwild und Wildschweine. Der Erreger verbreitet sich durch direkten Kontakt mit dem Tier, aber auch durch kontaminierte Produkte (z.B. Fleisch, Milch), Ausscheidungen und Gegenstände (z.B. Kleidung).
Für Menschen stellt das Virus keine gesundheitliche Gefahr dar. In Ausbruchsgebieten müssen die Veterinärbehörden in betroffenen Betrieben allerdings sämtliche Klauentiere keulen, wodurch erhebliche wirtschaftliche Verluste und großes Tierleid entstehen.
Für aktuelle Informationen zur Maul- und Klauenseuche klicken Sie auf die folgenden Links des Landes Burgenland sowie des Gesundheitsministeriums:
Maul- und Klauenseuche - Land Burgenland
Maul- und Klauenseuche - Gesundheitsministerium
Eisenstadt, 02. April 2025
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