Das Land Burgenland fördert die Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge seit 2017. Für sie wird der Impfstoff für die Grundimmunisierung und die nötige Auffrischungsimpfung zu deutlich reduzierten Kosten pro Impfdosis angeboten. Ermöglicht wird dies durch eine Kooperation mit der Burgenländischen Ärztekammer, der Apothekerkammer Landesstelle Burgenland sowie der Herstellerfirma (GSK) des Impfstoffes. „Alle Burgenländerinnen und Burgenländer sollen, unabhängig von ihrem Einkommen, die bestmögliche Gesundheitsversorgung bekommen. Die Impfung soll für alle Eltern leistbar sein, ist aber nicht im kostenlosen Impfprogramm des Bundes enthalten. Daher gibt es seitens des Landes einen Zuschuss“, so Landeshauptmann Doskozil. Dieser beläuft sich auf 20 Euro pro Impfung. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Impfaktion bereits 19.885 Impfungen mit dem Impfstoff BEXSERO durchgeführt.
Immer wieder diskutiert aber bis heute nicht erfolgt ist die Aufnahme der Meningokokken B-Impfung in das Österreichische Kinderimpfprogramm. Daher führen die Burgenländische Landesregierung, die Apothekerkammer Burgenland, das Impfreferat der Ärztekammer Burgenland gemeinsam mit den burgenländischen Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde und der derzeit einzigen Herstellerfirma GlaxoSmithKline (GSK) seit 2017 burgenlandweite Impfaktionen für Säuglinge im 1. Lebensjahr durch. 2018 wurde die erfolgreiche Aktion auch für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner geöffnet. 2022 wird die Impfaktion fortgeführt, gab Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Gesundheitsreferent in der Burgenländischen Landesregierung, bekannt.
Übertragen werden Meningokokken über Tröpfcheninfektion – durch Husten, Niesen oder durch engen Kontakt im Alltagsleben – und können schwere Erkrankungsbilder hervorrufen (Hirnhautentzündung, Blutvergiftung …). Die Erkrankung kann im schlimmsten Fall innerhalb weniger Stunden zum Tod führen.
Grundimpfungen ab 2. Lebensmonat, dann Auffrischungsimpfungen
Empfohlen wird die Impfung für alle Kinder und Jugendliche möglichst früh ab dem vollendeten 2. Lebensmonat. Im Impfschema sind – in Abhängigkeit des Alters – zwei bis drei Dosen zur Grundimpfung sowie eine Auffrischungsimpfung vorgesehen. Die Auffrischungsimpfungen können im Jahr 2023 ebenfalls zum Aktionspreis durchgeführt werden.
Die Impflinge müssen zum Zeitpunkt der ersten Impfung jünger als zwölf Monate sein, nur dann können auch die notwendigen Folgeimpfungen zum Aktionspreis bezogen werden. Rezepte werden mit dem Vermerk „Impfaktion kostenpflichtig“ ausgestellt und können in den burgenländischen Apotheken eingelöst werden. Verabreicht werden die Impfungen dann durch die burgenländischen Kinderärzte bzw. die Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin.
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Bildtext: Gesundheitsreferent Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil
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Sandra Prükler, BA, am 18. Dezember 2021
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