Gestern kippte der VfGH die 17-jährige Übergangsfrist für Vollspaltenböden im Tierschutzgesetz. Ein Verbot von Vollspaltenböden ist laut VfGH zeitnah und nicht erst, wie von der Bundesregierung ursprünglich geplant, 2040 notwendig. Das Burgenland hat sich somit mit seiner Kritik an der 17-jährigen Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung durchgesetzt. Die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz wird nun mit 1. Juni 2025 aufgehoben. „Diese Entscheidung des VfGH ist ein voller Erfolg für den Tierschutz, aber auch für eine nachhaltige Landwirtschaft. Sie bestätigt auch voll und ganz den eingeschlagenen Weg des Burgenlandes, auf nachhaltige Landwirtschaft zu setzen, den wir auch in Zukunft weitergehen werden. Dabei wollen wir möglichst viele Landwirte auf diesen Weg mitnehmen", betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Zur finanziellen Unterstützung stellt das Land gemeinsam mit der EU und dem Bund eine Investitionsförderung für tierfreundliche Stallbauten zur Verfügung.
Im Zuge des EU-Förderprogramms „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ werden auch besonders tierfreundliche Stallbauten gefördert. Der maximale Fördersatz beträgt 35 %, für Junglandwirte gibt es einen Förderbonus von zusätzlich 5 %. Die anrechenbaren Kosten betragen maximal 400.000 Euro. Die Anträge für die Investitionsförderung können laufend bei der Landwirtschaftskammer Burgenland eingebracht werden. In der letzten Förderperiode 2014-2022 wurden im Zuge dieses Förderprogramms insgesamt rund 24,9 Millionen Euro ausbezahlt. In der Förderperiode 2023-2027 stehen insgesamt rund 18,9 Millionen Euro zur Verfügung. "Sollten die Fördergelder nicht ausreichen, sind wir auch bereit, die nötigen Finanzmittel aufzustocken. Uns ist es wichtig, dass wir eine nachhaltige und vor allem tierfreundliche Schweinehaltung im Burgenland sicherstellen", sichert Landeshauptmann Doskozil Unterstützung zu. Für den burgenländischen Landeshauptmann ist aber auch klar: „Der VfGH hat klare Vorgaben gemacht. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, diese Vorgaben auch korrekt umzusetzen. Es dürfen nicht neuerlich Hintertüren gesucht werden, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Der Tierschutz darf nicht koalitionstaktischen Überlegungen geopfert werden", so Doskozil. Er fordert vom Bund nicht nur eine entsprechende saubere rechtliche Umsetzung, sondern auch weitere Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Landwirte.
Die Bio-Wende im Burgenland steht im Zentrum der Bemühungen für eine nachhaltige und tierfreundliche Landwirtschaft. "Durch den verstärkten Fokus auf biologische Landwirtschaft fördern wir nachhaltige Praktiken, die den Tierschutz in den Mittelpunkt stellen. Die Bio-Landwirtschaft schafft Bedingungen, in denen Tiere artgerechter gehalten werden und einen Lebensraum erhalten, der ihren natürlichen Bedürfnissen entspricht. Die Bio-Wende ist nicht nur ein ökologischer Fortschritt, sondern auch ein Schritt hin zu mehr Tierschutz", betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf. Eisenkopf wird sich in weiterer Folge auch mit der Landwirtschaftskammer zukünftig verstärkt abstimmen, um hier wirkliche eine effiziente und zielgerichtete Unterstützung für die betroffenen LandwirtInnen zu erreichen.
Pressefoto zum Download: LH Doskozil mit LH-Stv.in Eisenkopf
Bildtext: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil mit Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf
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Eisenstadt, 09. Jänner 2024
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