Naturschutzlandesrätin Astrid Eisenkopf und die Klubobleute Ingrid Salamon und Géza Molnár präsentierten heute, Mittwoch, die Details. Das Gesetz soll bereits mit 1.7.2019 in Kraft treten.
Naturschutz muss von allen mitgetragen werden
„Naturschutz funktioniert nur dann, wenn er von allen mitgetragen wird“, nannte Eisenkopf die wichtigste Prämisse für die Neugestaltung des Naturschutzgesetzes. „Mir war von Anfang an wichtig, dass der Naturschutz im Burgenland ein hohes Maß an Akzeptanz hat und es ein gutes Miteinander zwischen Naturschutz, der Bevölkerung und anderen Akteuren gibt. Wir haben uns deshalb im Rahmen der Entbürokratisierungsoffensive dafür entschieden, auch das Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz zu novellieren. Das Ziel war einerseits, zu entbürokratisieren, andererseits, leichtere und schnellere Entscheidungswege zu schaffen“. Mit einbezogen worden seien bei der Ausarbeitung auch andere Gesetze, wie etwa das kürzlich im Landtag beschlossene Baugesetz, und es habe einen Beteiligungsprozess unter Einbindung von BürgerInnen, der Gemeindevertreterverbände, der Sachverständigen, des Umweltanwalts und von VertreterInnen aller Interessensgruppen gegeben.
Entlastung von BürgerInnen und MitarbeiterInnen der Behörden
Als „eines der wichtigsten Projekte der laufenden Gesetzgebungsperiode“ bezeichnete Molnár die Novelle. Man wolle damit „Bürger, Vorhabenswerber und Behördenmitarbeiter entlasten und ihnen das Leben erleichtern, ohne die Gefährdung der Zielsetzung des Schutzes und der Pflege der Natur und der Landschaft“. Auch Salamon verweist auf die Vereinfachung von Verfahren als großen Vorteil der Novelle: „Es ist der Spagat gelungen, den Naturschutz hochzuhalten und Vorschriften zu entrümpeln, damit auch Verfahren schneller und unbürokratischer abzuwickeln“.
Deregulierung und Verfahrenskonzentration als Säulen
Die Novelle ruhe auf zwei Säulen: der Deregulierung und der Verfahrenskonzentration. Ein Großteil der Zuständigkeiten wandert von der Landesregierung an die BHs. Mussten bisher Projektwerber oft für ein Projekt an drei Stellen um Genehmigung ansuchen - bei der Gemeinde für den Bau, bei der BH um eine wasserrechtliche und beim Land um eine naturschutzbehördliche Genehmigung, kann dies künftig bei der BH erfolgen. „Das hat oftmals dazu geführt, dass der Naturschutz erst dann eingebunden wurde, wenn die Gemeinde oder die BH bereits eine Genehmigung erteilt hatten. Gestalten kann man ab diesem Zeitpunkt dann sehr schwer, der Naturschutz hat oft den Ruf als Verhinderer erhalten“, so Eisenkopf. „Wir wollen deshalb, dass der Naturschutz von Anfang an miteinbezogen wird“.
Teil der Zuständigkeit wandert an die Bezirkshauptmannschaft
In Natura-2000-Gebieten und Feuchtgebieten soll künftig die Zuständigkeit von der Landesregierung an die Bezirksverwaltungsbehörde gehen, wenn von der BH ein Zweitverfahren oder von der Gemeinde ein Bauverfahren durchzuführen ist. Überall, wo bisher kein Natura-2000-Gebiet oder Feuchtgebiet betroffen war, war auch bisher schon die BH zuständig.
Land in Fällen ohne Zweit- oder in bezirksübergreifenden Verfahren zuständig
Die Zuständigkeit des Landes soll immer dann gegeben sein, wenn es in einem Natura-2000- oder in einem Feuchtgebiet kein Zweitverfahren gibt, sich ein Verfahren über mehrere Bezirke streckt, bei gewissen Ausnahmen zu Arten- und Pflanzenschutzbestimmungen (z.B. Biberdammentfernung) sowie bei der ganzen Zone Neusiedlersee einschließlich Schilfgürtel und Seevorgelände. Gerade diese Zone weise so gut wie alle Schutzgebietsklassen auf, die es im Naturschutz gibt, hinzu kommen auch das Welterbe und eine enge Abstimmung mit der Raumordnung, wie dies derzeit beim Masterplan Neusiedler See geschehe. Eisenkopf: „Hier haben wir uns klar dafür entschieden, dass die Zuständigkeit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung dieser sensiblen Region beim Land bleiben muss“.
Bestimmte Bauvorhaben künftig nicht mehr bewilligungspflichtig
Bei Bauvorhaben habe man sich bei der Novelle eng an das Baugesetz angelehnt. So soll beispielsweise für bestimmte geringfügige Verkehrsflächenbauten (z.B. Fahrbahnteiler im Bereich der Ortseinfahrt, Busbuchten, Straßenverbreiterungen bis 1 m auf maximal 500 m Länge, Verbreiterungen von Brücken bis 1,5 m) die naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht auch in Landschaftsschutzgebieten künftig entfallen. Bestimmte Bauvorhaben, die auf gewidmeten Flächen oder in eigens gewidmeten Baugebieten einer Bewilligung bedürfen (z.B. Gebäude bis 50 m2 – Gerätehütte, Flugdach), sind künftig bei der Behörde nur mehr anzuzeigen; diese hat binnen acht Wochen auf Grundlage der eingereichten Unterlagen die Freigabe zu erteilen oder schreibt gegebenenfalls ein Bewilligungsverfahren vor. Bereits bestehende nicht bewilligte Bauten sollen künftig nicht sofort beseitigt werden müssen. Der Verantwortliche kann binnen vier Wochen ab Kenntnis der Behörde vom rechtswidrigen Zustand eine Anzeige einbringen bzw. um Bewilligung ansuchen. Man wolle hier nach dem Prinzip „Mahnung vor Strafe“ vorgehen. Auch Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen bis zu einer Höhe von drei Geschoßen werden künftig keiner Bewilligung bedürfen.
Beschluss am 5. Juni, Inkrafttreten am 1. Juli 2019
Im Hinblick auf einen reibungslosen Übergang im Sinne des Naturschutzes werde begleitend zur Novelle bereits an einer Schulung des Personals an den Bezirkshauptmannschaften gearbeitet. Der Beschluss durch den Landtag ist für den 5. Juni 2019 geplant, das Gesetz soll mit 1. Juli 2019 in Kraft treten. Sie werde weiterhin daran arbeiten, möglichst viele Menschen, auch viele Ehrenamtliche, für den Naturschutz im Burgenland zu gewinnen, verspricht Eisenkopf. Das vor zweieinhalb Jahren begonnene Projekt zur Wiederbelegung des Vereins der burgenländischen Naturschutzorgane trage bereits die ersten Früchte und habe aktuell 200 Mitglieder, und für die Umweltgemeinderäte liefen regelmäßige Schulungen.
Zeitgleich mit dem Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz soll am 5. Juni auch die Novelle zum Bezirkshauptmannschaften-Gesetz beschlossen werden. Diese sieht unter anderem die Schaffung von Schwerpunkt-BHs für bestimmte Bereiche vor.
Pressefoto zum Download: Novelle Bgld. Naturschutzgesetz
Bildtext: Naturschutzlandesrätin Astrid Eisenkopf und die Klubobleute Ingrid Salamon und Géza Molnár präsentierten Details und Fahrplan der Novelle zum Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Hans-Christian Siess, 29. Mai 2019
Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
Tel: 02682/600-2042
Fax: 02682/600-2278
post.oa-presse(at)bgld.gv.at
www.burgenland.at