Dem Nachweis einer COVID-19-Schutzimpfung kommt im Alltagsleben – ob im Zusammenhang mit 3G- bzw. 2G-Regel oder mit einem Grenzübertritt – eine immer größere Bedeutung zu. Umso wichtiger ist ein korrekter Eintrag sämtlicher Teilimpfungen im e-Impfpass. Das Land Burgenland bietet daher als neues Service am Donnerstag, dem 4. November, einmal pro Woche einen e-Impfpass-Servicetag im Amt der Burgenländischen Landesregierung in Eisenstadt an, um den Burgenländerinnen und Burgenländern eine rasche und unkomplizierte Korrektur ihrer e-Impfpassdaten zu ermöglichen.
Jeden Donnerstag, von 8 bis 11 Uhr, kann man nach Terminvereinbarung fehlende Eintragungen im E-Impfpass nachtragen oder fehlerhafte Eintragungen korrigieren und sich persönlich zum E-Impfpass beraten lassen.
• Zeit: Donnerstag, 8 bis 11 Uhr
• Ort: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Zum Termin mitzubringen sind:
• Impfpass
• E-Card
• Lichtbildausweis
Terminvereinbarungen sind möglich unter der Nummer 057/600-2553.
Bitte beachten Sie: Ohne vorherige Terminvereinbarung können keine Eintragungen vorgenommen werden.
Im Amt der Burgenländischen Landesregierung gilt die 3G-Regel. Bringen Sie daher einen entsprechenden Nachweis zum Termin mit. Außerdem sind alle BesucherInnen verpflichtet, sich bei ihrem Aufenthalt im Landhaus zu registrieren.
Weiterführende Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung:
www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronaimpfung/