Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Antrag auf quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung „ausgenommen Erwerbstätigkeit“ – Inlandsantrag

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Information

Erst- oder Zweckänderungsanträge auf quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen „ausgenommen Erwerbstätigkeit“ können ab 15.12.2021, 08:00 Uhr, ausschließlich per eTermin online bei der jeweilig zuständigen Bezirkshauptmannschaft reserviert werden. 

Die Antragstellung am 3.1.2022 ist nur mit eTermin und in der Reihenfolge der Reservierung möglich. 

Einen eTermin können Sie unter folgendem Link vereinbaren Bezirksverwaltungsbehörden - Land Burgenland