Pflege und Betreuung: Aus für Profit mit Landesmitteln

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil Soziallandesrat Dr. Leonhard Schneemann.

LH Doskozil/LR Schneemann: Novelle des Sozialeinrichtungsgesetzes bringt ab 2029 volle Gemeinnützigkeit bei Bezug von Geldern des Landes

Im Burgenland dürfen neue Pflegeheime, die Landesmittel in Anspruch nehmen, nur noch gemeinnützig betrieben werden. Dies wurde 2019 mit dem Sozialeinrichtungsgesetz (SEG) beschlossen. Nun geht Landeshauptmann Hans Peter Doskozil mit einer Novelle des SEG den letzten notwendigen Schritt, um Profite in der Pflege und Betreuung gänzlich auszuschließen: Diese sieht auch für profitorientierte Betreiber von Einrichtungen, die bereits vor Inkrafttreten des SEG 2019 bestanden, Gemeinnützigkeit oder den nachweislichen Verzicht auf Landesmittel vor. Wirksam werden soll dies ab November 2029. „Mit Pflege und Betreuung soll, sofern Landesmittel dafür bezogen werden, kein Gewinn gemacht werden. Die Gemeinnützigkeit garantiert, dass jene Steuergelder, die für die Daseinsleistung Pflege bestimmt sind, auch tatsächlich für diesen Zweck aufgewendet werden. Jeder Euro soll den Betroffenen zur Verfügung gestellt und nicht für Gewinnmaximierung verwendet werden. Davon profitieren Pflegebedürftige und Pflegekräfte“, unterstreichen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Leonhard Schneemann. 

Die Gemeinnützigkeit ist einer der Kernpunkte des 2019 beschlossenen Sozialeinrichtungsgesetzes (SEG). Damit wären Betreiber von Pflegeheimen, sofern sie Landesmittel in Anspruch nehmen, verpflichtet, ihre Häuser gemeinnützig zu führen. Dagegen legte der profitorientierte Konzern SeneCura wegen Eingriffs in die Erwerbsfreiheit Beschwerde ein. 2023 gab das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) dem Land recht. Allerdings widersprach der VfGH bei den Übergangsfristen betreffend der bereits bestehenden Betriebsbewilligungen sowie bei der Einschränkung der Tagsatzvereinbarungen.

Daher novelliert das Land Burgenland nun das Sozialeinrichtungsgesetz (SEG). Die Änderung besteht in einer Ausdehnung der Übergangsfristen von vier auf zehn Jahre, sodass ab November 2029 auch für profitorientierte Betreiber die Garantie von Gemeinnützigkeit oder der nachweisliche Verzicht auf Landesmittel gilt. Bis Ende 2026 gilt es nun zu erheben, wie viele Träger sich für die Gemeinnützigkeit entscheiden und wie viele Pflegeplätze vom Land geschaffen werden müssen.  
„Profitorientierung darf bei der Pflege unserer Mütter, Väter, Großeltern oder anderer Pflegebedürftiger keine Rolle spielen“, betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und führt aus: „Die Gemeinnützigkeit garantiert, dass Steuergeld für die Pflege letztlich auch in der Pflege bleibt. Dadurch profitieren alle pflegebedürftigen Burgenländerinnen und Burgenländer und letztlich auch die Pflegekräfte.“

Schon jetzt werden von 45 Alten- und Pflegeheimen im Burgenland 35 gemeinnützig geführt. „Die elf gemeinnützigen Betreiber im Land beweisen, dass gewinnorientiertes Denken nicht alles ist und in der Pflege und Betreuung nichts verloren hat“, lobt Soziallandesrat Leonhard Schneemann die gemeinnützigen Betreiber.

Foto zum Download: LH_Doskozil_LR_Schneemann

Bildtext LH_Doskozil_LR_Schneemann: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil Soziallandesrat Dr. Leonhard Schneemann. 

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland

Eisenstadt, 10. Mai 2024

Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1    
Tel: 02682/600-2548
Fax: 02682/600-2278 
post.oa-presse(at)bgld.gv.at 
www.burgenland.at