Frei nach der Devise „Je günstiger, desto besser!“ war das Outsourcen bzw. Ausgliedern im Bereich der Krankenanstalten in den letzten Jahrzehnten eine weit verbreitete Gepflogenheit. Oft blieb dabei allerdings die Qualität auf der Strecke. Auch die Anpassbarkeit von zugekauften Leistungen auf die Bedürfnisse in einem Krankenhaus hat darunter gelitten. So ist beispielsweise die Reinigungskraft auf einer Station Teil des gesamten Teams und somit auch sowohl für die anderen Berufsgruppen, aber auch für die Patientinnen und Patienten ein wesentlicher Ansprechpartner. Aufgrund dieser Tatsache gibt es bereits zahlreiche Krankenanstalten, die diese Outsourcing-Prozesse zurück in das Unternehmen eingliedern. So auch die Burgenländische Krankenanstalten GmbH (KRAGES), deren Prüfung einer möglichen Ausgliederung der Hilfsdienste, und hier vor allem in den Bereichen Reinigung, Küche und Technik ergeben hat, dass die in den Annahmen erhofften Synergien und Einsparungspotentiale nicht zutreffend sind. Aktuelle Unternehmensentwicklungen, wie beispielsweise durch die Gesundheitsreform verursachte Veränderungen, haben nämlich zur Erkenntnis geführt, dass eine “interne Lösung” sinnvoller ist.
„Dies vor allem auch deshalb weil die KRAGES als gemeinnütziges Unternehmen über eine steuerliche Begünstigung verfügt und darüber hinaus, die mit einer Ausgliederung vielfach einhergehende Einschränkungen der Einteilungsflexibilität sowie mögliche Qualitätsverluste aus Sicht der Geschäftsführung nicht akzeptiert werden können. Es wurde daher seitens KRAGES mit dem Zentralbetriebsrat eine Vereinbarung über die Aufnahme von Dienstnehmern in die KRAGES ausverhandelt und unterzeichnet. Diese Vereinbarung orientiert sich in den Gehaltsansätzen am Kollektivvertrag für Privatkrankenanstalten. Ganz wichtig ist dabei auch die Sicherstellung einheitlicher Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der KRAGES“, erklärte dazu Gesundheits- und Soziallandesrat Dr. Peter Rezar im Krankenhaus Oberpullendorf.
Insgesamt ermöglicht die Betriebsvereinbarung die künftige Aufnahme von Dienstnehmern außerhalb des Landesvertragsbedienstetenrechts in den Tätigkeitsbereichen Küche, Reinigung, Hol- und Bringdienste, Sterilisation, Technischer Dienst und EDV. Durch diese Betriebsvereinbarung ist nun eine zeitgemäße, am Grundsatz der Kosteneffizienz orientierte Dienstleistungserbringung in der KRAGES sichergestellt. In weiterer Folge ist im ersten Halbjahr 2015 im Rahmen des jeweiligen Bedarfs daran gedacht, Arbeitnehmer in den angeführten Bereichen zu übernehmen bzw. neu auszuschreiben. Diesbezüglich laufen in den einzelnen Krankenanstalten gerade die Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahren. Der größte Teil der Eingliederungen betrifft den Reinigungsbereich. Zu den bestehenden 110 Mitarbeiterinnen im Reinigungsdienst sind mit Stichtag 1.1. und 1.2. insgesamt 59 weitere dazu gekommen. Dabei handelt es sich um 18 Mitarbeiterinnen der FMB bzw. in Oberwart der ISS, die bisher schon in den Krankenanstalten tätig waren und von der KRAGES übernommen worden sind.
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Bildtext (v.l.n.r.): Gesundheits- und Soziallandesrat Dr. Peter Rezar, Bettina Schmidt, MSc, Pflegedirektorin, Ingmar Falb, Interim. Kaufmännischer Direktor, und KRAGES-Geschäftsführer DI(FH) Mag. René Martin Schnedl setzen nach unzureichenden Synergieeffekten und Einsparungspotentialen auf Insourcing statt Outsourcing
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Fercsak Hermann, 03. Februar 2015
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