Sparsam und wirksam - Öffentlichkeitsarbeit des Landes im Dienste der burgenländischen Bevölkerung

Das Landhaus Alt in Eisenstadt.

Viele BLRH-Empfehlungen bereits umgesetzt; größte Prüfung mit 4.800 Datensätzen und 2.400 Arbeitsstunden

Die Bevölkerung des Burgenlandes über die Tätigkeiten der Landesregierung und der Landesverwaltung zu informieren unter dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirksamkeit – das ist das zentrale Anliegen der Öffentlichkeitsarbeit des Landes, die vom Burgenländischen Landesrechnungshof (BLRH) geprüft wurde. Dem Ergebnis der aktuellen Prüfung ist zu entnehmen: Bis auf wenige unmaßgebliche Feststellungen wurden keine bedeutenden Beanstandungen erkannt.

Strategische Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit ist das Regierungsprogramm der Landesregierung. Es bildet auch die Grundlage für sämtliche Planungsmaßnahmen, die das jährlich neu erstellte Kommunikationshandbuch der Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit festlegt. Aktuelle Schwerpunktsetzungen seitens der Landesregierung erfordern zudem eine stetige Abstimmung der Planung der Öffentlichkeitsarbeit mit der gelebten und in der Landesregierung beschlossenen Praxis. Für das Land nicht nachvollziehbar ist die Ansicht des BLRH, wonach Regierungsprogramme politische Willenserklärungen ohne rechtliche Verbindlichkeit sind und somit laut BLRH keine strategische Grundlage darstellen. Diese Einschätzung wird seitens des Landes nicht geteilt. Die politische Praxis zeigt vielmehr, dass ein Regierungsprogramm nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in der Regel einen sehr hohen politischen Verbindlichkeitsgrad aufweist. Aus den Zielsetzungen im Regierungsprogramm lassen sich dementsprechend konkrete Handlungsfelder für die Öffentlichkeitsarbeit ableiten. Die rechtliche Verbindlichkeit eines Regierungsprogramms ergibt sich aus der parlamentarischen Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Regierungsprogramme stellen damit sehr wohl konkrete strategische Grundlagen dar.

Ebenso darf darauf hingewiesen werden, dass Kommunikationsmaßnahmen oftmals auch kurzfristig umgesetzt werden, etwa bei der Covid-19-Pandemie oder der Energie-Krise in Folge des Ukraine-Krieges. Dies macht ein rasches Handeln ohne langfristige Planungen unabdingbar.

Viele Empfehlungen bereits umgesetzt: Besonders positiv wurde das Kommunikationshandbuch der Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit erwähnt, das die strategische Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit klar definiert. Der BLRH sprach insgesamt 13 Empfehlungen an das Land aus, von denen viele noch während der laufenden Prüfung umgesetzt wurden bzw. sich aktuell bereits in Umsetzung befinden. So wurde zum Beispiel das interne Kommunikationshandbuch um bestimmte Planungsdetails ergänzt und ein „Evaluierungs-Leitfaden“ erstellt.

Aufwändige Prüfung: 4.800 Datensätze und 2.400 Arbeitsstunden: Das Land Burgenland hat die vom BLRH gewünschten Daten umfassend zur Verfügung gestellt, um eine gründliche Prüfung sicherzustellen. Der BLRH stellte in seinem Prüfbericht (Punkt 5.2) fest, dass „der Prüfungsumfang und die daraus abgeleitete Datenerhebung für die geprüften Stellen sehr zeitaufwendig war“. Das kann von Seiten des Amtes der Burgenländischen Landesregierung bestätigt werden: Mehr als 2.400 Arbeitsstunden wurden für die Bereitstellung der vom Rechnungshof im Zuge der Prüfung gewünschten Daten aufgewendet – es ging dabei um mehr als 4.800 teils sehr komplexe Datensätze.

Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit des Landes Burgenland: Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes Burgenland ist vielfältig und umfasst unter anderem die Betreuung von 895 Medienterminen sowie den Versand von 1.324 Presseaussendungen im vergangenen Jahr. Die Landes-Website verzeichnete 2024 mehr als 4,1 Millionen Seitenaufrufe, und auf den Social-Media-Kanälen des Landes wurden über 1.300 Beiträge veröffentlicht.

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Bildtext Landhaus Eisenstadt: Das Landhaus Alt in Eisenstadt.

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland 

Eisenstadt, 23. April 2025

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